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2. Fußball-Bundesliga: Millionenstreit Hertha gegen Ex-Chef Bobic geht weiter

2. Fußball-Bundesliga

Millionenstreit Hertha gegen Ex-Chef Bobic geht weiter

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    Der Rechtsstreit geht weiter.
    Der Rechtsstreit geht weiter. Foto: Christoph Soeder/dpa

    Der Millionenstreit zwischen Fußball-Zweitligist Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic geht vor Gericht weiter. Die mündliche Verhandlung werde wiedereröffnet, sagte Richter Tobias Oelsner vom Landgericht Berlin bei der Verkündung einer Entscheidung. Demnach geht der Urkundenprozess in die nächste Runde.

    Der neue Termin steht noch nicht fest. Es kann dabei zur Parteivernehmung, also von Bobic und Hertha-Vertretern, kommen. Auch Urkunden, also etwa Verträge, können als Beweise eingebracht werden. Beide Parteien waren am Donnerstag nicht anwesend.

    Auch zweites Verfahren noch nicht beendet

    Konkret hatte der 53-Jährige, der im Januar 2023 beim damaligen Bundesligisten gehen musste, auf Gehalt für Februar bis April 2023 in Höhe von 594.000 Euro sowie eine vertraglich festgelegte Abfindung von mehr als 2,7 Millionen Euro gepocht.

    Er will in dem Verfahren möglichst schnell einen sogenannten Vollstreckungstitel erzwingen, mit dem er die klamme Hertha zur Zahlung auffordern könnte. Doch das Verfahren zieht sich jetzt auch schon lange. Immer wieder sorgten unter anderem Befangenheitsanträge von der Hertha-Seite für eine Verzögerung.

    Nach dem letzten Termin hatte das Gericht auf Wunsch beider Seiten eine Einigung auf einen Vergleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Hertha lehnte das Angebot dann nach Angaben von Bobic aber doch ab.

    Bobic hatte nach seiner ordentlichen und außerordentlichen Kündigung in zwei Verfahren geklagt. Im zweiten hatte das Landgericht der Klage von Bobic gegen die außerordentliche Kündigung stattgegeben. Allerdings ging Hertha in Berufung. Auch hier gibt es noch keinen neuen Termin. Bobic ist mittlerweile Fußballchef beim polnischen Spitzenclub Legia Warschau.

    Richter Oelsner verkündete die Entscheidung.
    Richter Oelsner verkündete die Entscheidung. Foto: Christoph Soeder/dpa
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