Die Bundesregierung bereitet einem Medienbericht zufolge eine Reform des Anti-Doping-Gesetzes vor und fordert von den Ländern die Einrichtung weiterer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften im Kampf gegen verbotene leistungssteigernde Mittel. Dies geht aus einer Kabinettsvorlage der Ressortchefs von Justiz, Inneres und Gesundheit hervor, die dem Nachrichtenportal "The Pioneer" vorliegt. Mit ihren Vorschlägen würden die drei Ministerien auf einen Evaluationsbericht zum 2015 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz reagieren.
Bislang gibt es drei Staatsanwaltschaften mit Schwerpunkt Dopingdelikten
Dem Bericht zufolge will die Regierung auch eine auf den Sport abgestimmte Kronzeugenregelung einführen. Zudem sollen Sportler künftig besser über Möglichkeiten informiert werden, Hinweise an die Anti-Doping-Agenturen NADA (national) und WADA (international) zu geben.
Staatsanwaltschaften mit Schwerpunkt auf Dopingdelikte gibt es bislang in Freiburg, München und Zweibrücken. Mitte November hatte die Sportausschussvorsitzende im Bundestag, Dagmar Freitag, der Deutschen Presse-Agentur gesagt: "Ich würde nicht behaupten wollen, dass die Anzahl der Schwerpunktstaatsanwaltschaften der einzig entscheidende Faktor ist, aber drei solcher Einrichtungen sind für ein Land wie Deutschland eindeutig zu wenig." (Lesen Sie auch: Verpasste Dopingtests: 100-m-Weltmeister Coleman für zwei Jahre gesperrt)