Für die einen ist der Wald ein Ort der Freizeit und Erholung, für andere ist er Arbeitsplatz oder Jagdrevier. Diese unterschiedlichen Interessen führen im Allgäu oft zu Konflikten etwa zwischen Waldbesitzern und Mountainbikern.
Damit dieser Streit nicht regelmäßig im Gerichtssaal ausgetragen wird, müssen Strategien her. Denn Touristiker sagen voraus: Die Zahl der Radfahrer und Mountainbiker in Bergen und Wäldern wird stark zunehmen.

„Vor allem durch die E-Bikes kommen immer mehr Menschen wieder aufs Rad“, sagt Prof. Dr. Alfred Bauer von der Fakultät Tourismus an der Hochschule Kempten. Wichtig sei vor allem, gegenseitiges Verständnis zu erzeugen.
Deshalb findet Bauer Aktionen sinnvoll wie das Projekt „zämed duss“ in Oberstdorf. Die Oberallgäuer Gemeinde möchte darauf aufmerksam machen, dass Rücksichtnahme bei Aktivitäten in der Natur wichtig ist.
Um Konflikte zu vermeiden, seien sinnvolle Angebote notwendig, sagt Füssens Tourismuschef Stefan Fredlmeier. Ein guter Schritt sei etwa die Initiative der Allgäu GmbH, die zusammen mit den Tourismus-Regionen Tannheimer Tal und Reutte/Lechtal in Tirol ein 900 Kilometer langes Wegenetz plant und einheitlich ausschildern will. Das Projekt wird von der EU aus dem Interreg-Fördertopf bezuschusst.
Neben dem Ankurbeln des Tourismus geht es darum, Mountainbiker zu kanalisieren, sagt Projektmanager Stefan Storf. Das heißt: Die durchgehend einheitliche Beschilderung soll die Mountainbiker durchs Gelände führen. Das sei auch im Sinne von Alp- und Landwirtschaft sowie Jagd und Naturschutz.
Die Mountainbiker durch Verbote ausbremsen zu wollen, sei nicht der richtige Weg, fügt Fredlmeier hinzu. Wegen ein paar weniger Raser werde ja auch nicht das Autofahren verboten. Wichtig sei vor allem eine sachliche Diskussion zwischen den Interessengruppen.
„Wenn alle auf den Wegen fahren und Absperrungen beachten, ist alles in Ordnung“, sagt Johann Jordan, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Oberallgäu. Allerdings gebe es Einzelne, die quer durch den Wald fahren oder Sicherheitsabsperrungen ignorieren. „Das ist eine riesen Dummheit und kann lebensgefährlich sein“, sagt Jordan. Wer sich von den Wegen entfernt, scheucht außerdem Tiere auf und beschädigt die Natur. „Man sollte eben nie denken, man sei allein auf der Welt“, sagt er.
Wer in Bayern wo mit seinem Mountainbike fahren darf, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Im Waldgesetz für Bayern, Artikel 13, (3) steht: "Das Radfahren [...] ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig."
Konflikte gibt es seit Jahren am Mariamberg in Kempten, wo das Radfahren zum Teil verboten ist. Trotzdem sind viele Mountainbiker unterwegs. Die Initative BIKe stezt sich für den bau einer Abfahrt ein. Es gibt derzeit Gespräche mit einem Landbesitzer, sagt Sprecher Stefan Sommerfeld. Am Berg Mittag hat 20125 ein Mountainbiker gegen ein Schild geklagt, das die Gemeinde Blaichach aufgestellt hatte. Da es ein Gebots- und kein Verbotsschild ist, wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger ließ jedoch nicht locker und zog vor das Verwaltungsgericht München. Ob die Gemeinde das Schild abbauen muss, ist noch nicht entschieden.
Das sieht auch Sven Manhard so. Der 58-Jährige ist leidenschaftlicher Mountainbiker und Mitorganisator des Mountainbike-Marathons in Pfronten. „Man muss auf den Wegen bleiben und Rücksicht auf andere nehmen“, sagt er.
Es gehe nicht, dass ein Radfahrer mit 50 Kilometern pro Stunde an einem Fußgänger vorbeischießt. Andersherum sei es ein Unding, dass manche Wanderer sich Mountainbikern in den Weg stellen. Verständlich für ihn ist der Ärger von Waldbesitzern, wenn Radler kreuz und quer fahren oder gar Schanzen und Wege bauen. „Das geht gar nicht“, sagt Manhard.
Wer ist haftbar?
Dadurch kann es auch zu Problemen mit der Haftung kommen, sagt Andreas Täger, Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Westallgäu. Wenn im Wald ein Mountainbike-Trail entsteht und der Besitzer davon weiß, gelte eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Kurz gesagt: Passiert einem Radler auf dem Weg etwas, kann der Waldbesitzer dafür zur Verantwortung gezogen werden. Diese Fälle können schnell vor Gericht landen.
Um das zu vermeiden, plädiert Manhard für ein respektvolles Miteinander in der Natur. Schließlich soll das freie Betretungsrecht in Bayern unbedingt erhalten bleiben. Nicht wie in Baden Württemberg, wo die Breite der für Radfahrer geeigneten Wege genau definiert ist.