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14 Grundstücke, aber wohl nur zwei Neubauten

Stiefenhofen

14 Grundstücke, aber wohl nur zwei Neubauten

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    Harbatshofen 2
    Harbatshofen 2 Foto: Olaf Winkler

    Wenn sich Gemeinderäte im Westallgäu mit neuen Bebauungsplänen beschäftigen, dann tun sie das meist, um Neubaugebiete am Ortsrand zu schaffen. Ganz anders jetzt in Stiefenhofen: Dort hat das Gremium den Bebauungsplan „Harbatshofen – Unterdorf“ beschlossen. Dabei geht es primär um mögliche Veränderungen bei der bestehenden Bebauung. Denn von den insgesamt 14 Baugrundstücken innerhalb des Gebietes sind zwölf bereits bebaut – und das teilweise seit Jahrhunderten.

    Seit etwa einem Jahr beschäftigen sich Bürgermeister, Gemeinderat und das Planungsbüro Sieber mit dem Bebauungsplan. Er umreißt das bestehende Unterdorf von Harbatshofen – und damit das Areal rund um den Kreuzungsbereich der Staatsstraßen 2001 und 2005 bis hin zur Bahnlinie Lindau-Kempten und ist 2,75 Hektar groß. Zwar gibt es hier auch zwei Baulücken. Zwei der Bestandsgebäude dienen als Schuppen beziehungsweise Garage. An ihrer Stelle können nach den Vorgaben des Bebauungsplanes künftig auch Häuser entstehen. Zudem weist der Plan zwei neue Baugrundstücke aus.

    Dabei war für Planer Hubert Sieber die wichtigste Vorgabe, das typische Ortsbild zu erhalten. Dazu gehören aus seiner Sicht der kleinräumige Charakter, die von Giebelfassaden geprägten, nahe an der Straße gebauten Häuser sowie deren klassische und einfache Form mit einer ruhigen Fassade. Entsprechend sieht der Bebauungsplan zwingend ein Satteldach auf den Hauptgebäuden vor, dazu eine Dachneigung zwischen 22 und 36 Grad sowie einen Dachüberstand von mindestens 50 Zentimetern. Auch die Giebelrichtung ist für jedes Gebäude vorgegeben. Photovoltaik-Anlagen sind zwar erlaubt, ein Aufständern jedoch nicht. Zwei Vollgeschosse sieht der Plan als Maximum vor. Doppel- oder Reihenhäuser sind ausgeschlossen. Die Anzahl der Wohnungen je Gebäude ist nicht vorgeschrieben. Das alles entspricht der bestehenden Bebauung. Diese hat Bestandsschutz. Solange es keine Veränderungen an den Gebäuden gibt, gelten somit die Vorgaben des neuen Bebauungsplanes nicht.

    Sobald es aber Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten gibt, müssen sich die Grundstückseigentümer an den Plan halten. Das bedeutet in zwei Fällen: Kommt es zum Abriss und Neubau, müssen die neuen Gebäude weiter entfernt von der Staatsstraße errichtet werden. Dabei gilt, in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt, ein Mindestabstand von acht Metern. Aufgrund der Lärmbelastung durch die beiden Staatsstraßen ist festgelegt, dass Ruheräume auf den von der Straße abgewandten Seiten des Gebäudes liegen müssen.

    Definiert ist der Bereich im Bebauungsplan als „Dorfgebiet“(siehe Infokasten). Der Plan soll aber auch „die Nachnutzung für landwirtschaftliche Gebäude anstoßen“, sagte Bürgermeister Anton Wolf. So ist bereits festgeschrieben, dass der Bereich automatisch zum Mischgebiet wird, sobald die letzte Landwirtschaft aufgegeben wird. Entsprechend den Vorgaben des Planes sind dann Um- und Neubauten möglich. Der Bebauungsplan soll helfen, auch dann „das Ortsbild zu verteidigen“, erklärt Planer Sieber.

    Nach dem Beschluss des Gemeinderates soll es kurzfristig einen Informationsabend für Anlieger und anschließend die Beteiligung der Behörden geben. Sie hatten im Vorfeld bereits Zustimmung signalisiert. Aufmerksam gemacht wurden die Planer dabei auf ein Vorkommen der Zauneidechse. Für sie soll ein neues Habitat im östlichen Bereich des Gebietes entstehen.

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