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40-Jähriger mit Kinderpornografie: Warum er trotz schwerer Vorwürfe nicht ins Gefängnis muss

Kriminalität im Allgäu

„Kinderpornografie höchsten Levels“: Wieso der Angeklagte trotzdem nicht ins Gefängnis muss

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    Vor dem Amtsgericht in Lindau wurde gegen den 40-Jährigen verhandelt.
    Vor dem Amtsgericht in Lindau wurde gegen den 40-Jährigen verhandelt. Foto: Olaf Winkler

    Seit der Coronazeit schaue er sich Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten an, so der 40-jährige Angeklagte vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Jannine Zuck am Amtsgericht Lindau. Auf ihn aufmerksam wurden bayerische Ermittler dank der US-amerikanischen Bundespolizei FBI.

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