Ein 50-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Lindau wegen dreifacher Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Vom gesonderten Vorwurf, ein pornografisches Bild der Frau öffentlich gemacht zu haben, wurde er freigesprochen – es konnte nicht nachgewiesen werden, ob Dritte die Aufnahme tatsächlich sehen konnten.
Verhandlung vor dem Amtsgericht
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