Unbelehrbar scheint die Frau zu sein, die dieser Tage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lindau auf der Anklagebank saß. 2023 ist sie wegen mehrfachen Betrugs ebendort verurteilt worden. Auf Internetseiten hat sie zwischen September 2020 und Juli 2021 bundesweit Hundewelpen verkauft, diese aber nie besessen. Dafür wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Betrugsskandal in Lindau: Wiederholungstäterin verkauft nicht existente Tiere online
Ein Urteil, das auch vorm Landgericht Kempten standhielt. Ins Gewicht fiel dabei auch, dass sie einschlägig vorbestraft war und die Taten in ihrer Bewährungszeit verübte. Aus der Haftanstalt in Schwäbisch Gmünd wurde sie nach Lindau gebracht.
Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Jannine Zuck wurde klar, dass die Hundewelpen nicht das einzige waren, was die Frau im Internet verkaufte, ohne es zu besitzen. 2021 und 2022 fand sie auch Käufer für nicht existente Pferde, zum größten Teil Islandponys, samt Zubehör wie Sattel oder Trense.

Zehn Fälle solcher Art trug der Staatsanwalt vor, der Verkaufswert beläuft sich auf 33.000 Euro. Unter anderem, weil einige der Käufer auf viel Druck ihrerseits ihr Geld zurückbekamen, wurde die 53-Jährige nur wegen Betrugs in vier Fällen verurteilt.
Das Amtsgericht bildete aus dem aktuellen und dem vor dem Landgericht verhandelten Fall eine Gesamtfreiheitsstrafe. Insgesamt muss die Frau nun drei Jahre und drei Monate absitzen. Strafmildernd wertete das Schöffengericht, dass der Betrug „sehr einfach möglich gewesen“ sei. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Dieser angebliche Betrug wird vom Gericht nicht weiter verfolgt
Nicht weiter verfolgt wurde vor Gericht, dass die Frau gemeinsam mit ihrem Ehemann über einen längeren Zeitraum Ende der 2010er- und Anfang der 2020er-Jahre einen Vermieter in Wasserburg betrogen haben soll. Das Paar ließ ihn Reparaturarbeiten und Renovierungen in der Wohnung bezahlen, die es der Anklageschrift zufolge nie gegeben hat. Gesamtschaden für den Vermieter, der damals im Ausland lebte, laut Staatsanwaltschaft: 33.000 Euro.

Dieser Vorwurf wäre hinsichtlich der anderen bei der Strafzumessung nicht ins Gewicht gefallen, so die Begründung.
Der Pflichtverteidiger der Angeklagten und der Staatsanwalt hatten eingangs des Verfahrens in Lindau zudem angeregt, den Fall ans Landgericht abzutreten. Grund dafür: Die Frau hat möglicherweise noch weitaus mehr und lukrativere betrügerische Verkäufe getätigt und damit eine höhere Strafe zu erwarten, als das Amtsgericht aussprechen kann.
Gegen Angeklagte laufe ein „riesiges Ermittlungsverfahren“
Wie ihr Anwalt berichtete, laufe gegen sie ein „riesiges Ermittlungsverfahren“ bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Er sprach von 124 Strafanzeigen, einer vorläufigen Schadenssumme von 187.000 Euro und davon, dass es im Polizeirevier Tettnang einen eigenen Raum mit in diesem Zusammenhang beschlagnahmten Gegenständen gebe.
In diesem Fall soll die 53-Jährige nicht in ihrem Besitz befindliche Bilder und andere Kunstgegenstände im Gesamtwert von einer halben Million Euro im Internet verkauft haben.
Die Anregung war erfolglos, vor allem wohl, weil der Tatzeitraum in der Kürze der Zeit nicht herausgefunden werden konnte. Somit stand auch nicht fest, ob diese mutmaßlichen Taten vor oder nach ihrer ersten Bewährungsstrafe wegen Betrugs stattgefunden haben.
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