Ein Hecht stand im Mittelpunkt eines Prozesses am Lindauer Amtsgericht. Ein 27-Jähriger musste sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er soll das ein Meter lange Tier nahe der Leiblachmündung gefischt, mit ihm posiert und es wieder ins Wasser geworfen haben. Bis der Fisch wieder dort war, sollen drei Minuten vergangen sein, so die Staatsanwaltschaft. Vor Gericht stritt der Angler alles ab. Eine Geldstrafe muss er trotzdem zahlen.
Wegen Tierquälerei vor Gericht