Wann sollte der Wahlbenachrichtigungsbrief vorliegen, den die Kommunen an Bürger verschicken?
Viele dürften das Schreiben bereits bekommen haben, spätestens muss es jedoch bis zum 21. Tag vor der Wahl in den Haushalten sein. Im konkreten Fall ist das der 2. Februar. „Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden“, rät die Stadt Lindenberg. Wie Wahlbüro-Leiterin Maria Lechermann mitteilt, hat das Rathaus bereits alle Benachrichtigungen verschickt. Diese sowie Personalausweis oder Reisepass sollten am Wahlsonntag mitgebracht werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Briefwahl.
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