Die Bürgerinitiative „Unsere Schule bleibt im Dorf“ in Christazhofen hat die gesammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht. Sie setzt sich für den Erhalt des Grundschulstandorts Christazhofen ein und will einen Bürgerentscheid herbeiführen. Ihr Ziel ist es, den gefassten Gemeinderatsbeschluss zur zukünftigen Grundschulstruktur der Allgäugemeinde zu kippen. Zum Vorgehen der BI Christazhofen steigt nun allerdings Unmut auf - ausgerechnet aus dem Nachbarort Ratzenried.
„Wir wollen nicht länger schweigen, sondern darum kämpfen und aufklären, dass unsere Kinder in Zukunft die bestmöglichste Bildungsqualität bekommen.“ Mit diesen Worten meldet sich die stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende der Grundschule Ratzenried-Christazhofen, Sandra Düvel, im Namen der Elternvertreter aus Ratzenried zu Wort. In einer Stellungnahme kritisieren die Ratzenrieder Elternbeiräte das Vorgehen der BI und appellieren an diese, die Entscheidung der Gemeinde zu akzeptieren.
Der Argenbühler Gemeinderat hatte im Dezember mit hauchdünner Mehrheit beschlossen, dass es künftig zwei mehrzügige, statt bislang vier Grundschulstandorte geben soll - und zwar in Ratzenried und Eisenharz. Die Grundschulstandorte Christazhofen und Eglofs fallen dabei weg. Die Entscheidung sollte einen rund zwei Jahre dauernden Beteiligungsprozess zur Schulentwicklung abschließen, bei dem auch Bewertungskriterien erarbeitet und verschiedene Standortvarianten danach beurteilt wurden. Auch ein Bürgerinfoabend gehörte dazu.
1116 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben
In dieser Zeit formierte sich auch die BI Christazhofen, die zuletzt Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelte. Am 3. März, so teilt die BI mit, überreichten die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, Armin Fehr und André Rauch, gemeinsam mit Ulrich Vochezer und Paul Vochezer nun insgesamt 1116 Unterschriften an Bürgermeister Roland Sauter - und damit weit mehr als die rund 400 nötigen.
Sie wollen, dass die Argenbühler Bürger über die Frage abstimmen, ob sie dafür sind, dass die Grundschulstandorte in Christazhofen und Eglofs erhalten bleiben.
Ratzenrieder Elternvertreter unterstützen Ratsbeschluss
Die Gruppe der Ratzenrieder Elternbeiräte um Sandra Düvel fürchtet nun, dass den Bürgern für eine Entscheidung nicht genügend Informationen zur Verfügung standen und stehen. Es gebe Informationen, die die BI Christazhofen nicht thematisiert habe. Dabei ist die Gruppe in ihrer Haltung zur Standortfrage selbst klar: „Die Bildungsqualität ist erst dann gut, wenn die zwei Standorte hier in Ratzenried zusammengeführt werden.“ Damit stellen sich die Ratzenrieder Elternvertreter hinter den knappen Gemeinderatsbeschluss.
Dabei argumentieren die Elternbeiräte zum einen mit einer anstehenden Zusammenlegung verschiedener Klassenstufen in Christazhofen. Die Möglichkeit einer derartigen Klassenkonstruktion sei bereits während des Beteiligungsprozesses, an dem auch Vertreter der BI Christazhofen teilgenommen hätten, thematisiert worden. Im kommenden Schuljahr wird sie nun real.
In Christazhofen werden die Klassen drei und vier jahrgangsübergreifend unterrichtet, da die nötige Mindestklassengröße von 16 Schülern für Einzelklassen nicht erreicht wird. Wie die Schulleitung auf Nachfrage mitteilt, wird es voraussichtlich 15 Drittklässler und zwölf oder 13 Viertklässler geben. Das Schulamt habe daher den Zusammenschluss der Klassen 3 und 4 beschlossen. Noch vor den Ferien gab es demnach eine schriftliche Elterninformation für alle Eltern der Schule.
Eltern sehen Bildungsqualität in Gefahr
Wie aus der Stellungnahme der Ratzenrieder Elternvertreter zum Bürgerbegehren hervorgeht, sieht sie mit der Beibehaltung der beiden Standorte Ratzenried und Christazhofen die Bildungsqualität bedroht. „Dies sehen wir mit großer Sorge, da bei Krankheitsfällen am Standort Christazhofen eine Lehrkraft aus Ratzenried diese vertreten würde. Wenn dann aber mehrere Lehrkräfte ausfallen, könnte dies zur Folge haben, dass eine ganze Schulklasse aus Ratzenried zu Hause bleiben muss“, heißt es. Die Zusammenlegung sei, so erläutert Düvel, sinnvoll, damit die Bildungsqualität auch bei Lehrerausfall nicht leide.
Darüber hinaus fürchtet die Gruppe offenbar, dass Lehrer abwandern. Man habe, so heißt es in der Stellungnahme, an beiden Standorten sehr gutes Lehrpersonal. Durch den klassenübergreifenden Unterricht, dadurch, „dass keine Ruhe einkehrt und man einfach diese Entscheidung der Gemeinde und auch monatelange Vorbereitung durch die Schulentwicklungsplanung nicht akzeptiert, sind wir sehr besorgt, dass sich der ein oder andere Lehrer versetzen lässt.“
Keinen Hehl macht Düvel, die selbst viel Zeit in den Beteiligungsprozess zur Schulentwicklung einbrachte, aus ihrer Enttäuschung, „dass die BI die gesamten Beschlüsse, die wir erarbeitet haben, nicht wahrhaben will und die Argumente nicht für voll nimmt“.
Bei der BI Christazhofen kann man diesen Frust „nicht zu 100 Prozent“ verstehen, wie deren Sprecherin Sandra Vochezer auf Nachfrage sagt. Zwar seien auch Mitglieder der BI am Beteiligungsprozess dabei gewesen, dort sei aber der Eindruck entstanden, dass es stets nur daran gearbeitet worden sei, „dass man große, zweizügige Schulen haben will“. Und auch den Vorwurf, Informationen zurückgehalten zu haben, will Vochezer so nicht stehen lassen: „Wir waren immer sehr transparent und offen in der Darstellung unserer Argumente.“ Die Aufgabe, über Änderungen in den Schulstrukturen zu informieren, sieht die BI zudem nicht bei sich. Der BI hätten diesbezüglich auch keine offiziellen Informationen vorgelegen.
Ist das Bürgerbegehren überhaupt zulässig?
Ob das Bürgerbegehren der BI Christazhofen zulässig ist, wird derzeit überprüft. Dabei geht es offenbar vor allem um die Fragestellung. Bereits im Vorfeld hatte Bürgermeister Sauter gesagt, die Gemeinde erachte diese „als nicht zulässig“, sie beziehe sich auf einen früher gefassten Gemeinderatsbeschluss und das Bürgerbegehren liege daher außerhalb der „Widerspruchsfrist“. Neben ihrem Juristen hat die Gemeinde nun auch die Rechtsaufsichtsbehörde, das ist das Landratsamt Ravensburg, zur Prüfung eingeschaltet.
Spätestens in zwei Monaten, voraussichtlich in seiner Sitzung am 9. April, muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit entscheiden. Spielraum hat er dabei nicht. Ist das Bürgerbegehren rechtlich zulässig, muss der Rat dem zustimmen.
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