Startseite
Icon Pfeil nach unten
Weiler
Icon Pfeil nach unten

E-Scooter Verstöße im Allgäu: Diese Regeln gelten für Fahrer

Verkehr im Allgäu

Verstöße mit E-Scootern: Diese Regeln gelten für Fahrer

    • |
    • |
    • |
    Für das Fahren von E-Scootern gelten einige Regeln.
    Für das Fahren von E-Scootern gelten einige Regeln. Foto: Christian Charisius/dpa

     „Seniorin ohne Versicherung erwischt“, „Jugendlicher bekifft unterwegs“, „55-Jähriger stirbt nach Sturz“ - E-Scooter sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Ob zu schnell, zu zweit, zu betrunken – oder gleich alles zusammen: Immer öfter haben es Polizeibeamte in der Region mit E-Scooter-Fahrern zu tun, die es mit den Regeln nicht so genau nehmen.

    Mindestalter Für alle, die mit dem E-Scooter losdüsen wollen, gilt: Das Mindestalter liegt gesetzlich bei 14 Jahren. Einen Führerschein brauche man nicht – und auch der Helm sei (noch) keine Pflicht. Dennoch rät die Polizei dringend dazu, ihn aufzusetzen.

    Hier droht ein Bußgeld

    Versicherung „Dafür ist eine Versicherungsplakette verpflichtend“, ergänzt Christian Lindstedt, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Fehlt sie, sei das kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer ohne Plakette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro rechnen.

    Ausstattung Da die Elektroflitzer zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde schnell ist, gilt er laut Christian Lindstedt als Elektro-Kleinstfahrzeug. Die Zweiräder müssen also mit einer funktionsfähigen Bremse, einer Klingel oder einem ähnlichen Signalgeber ausgestattet sein – und auch das Licht darf nicht fehlen.

    Alkoholsündern drohen saftige Strafen

    Alkoholgrenze Was viele offenbar nicht wissen: Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer – das betont auch der ADAC. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Quittung: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat, teilt der ADAC mit. Und wer schon ab 0,3 Promille durch auffälliges Verhalten heraussticht, ist ebenfalls dran.

    Besonders streng sind die Regeln für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit: Für sie gilt die 0,0-Promille-Grenze. Und auch beim Thema Cannabis kennt das Straßenverkehrsgesetz keinen Spaß: Wer in den letzten 12 bis 24 Stunden gekifft hat, überschreitet in der Regel den zulässigen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter – und macht sich strafbar.

    Fahrbahn Und wo darf man überhaupt fahren? Laut ADAC dürfen E-Scooter grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Ist keiner da, darf ausnahmsweise die Straße genutzt werden. Tabu hingegen sind Gehwege und Fußgängerzonen – es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt die Nutzung ausdrücklich. Auch das Fahren entgegen der Richtung in Einbahnstraßen sei nur erlaubt, wenn dort das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ steht.

    Strafen Übrigens: Wer bei Rot über die Ampel rollt, zahlt laut Christian Lindstedt mindestens 60 Euro und kassiert einen Punkt. Mit dem Handy in der Hand wird’s richtig teuer: 100 Euro und ebenfalls ein Punkt. Auch das Abstellen will gelernt sein: Wer andere behindert, zahlt 20 Euro.

    Mitfahrer? E-Scooter sind nach gesetzlichen Regelungen für eine Person zugelassen. Zu zweit auf dem Elektroflitzer zu stehen, ist daher verboten - und gefährlich. Auch freihändiges Fahren, Kopfhörer in beiden Ohren oder sich an Autos festhalten sind absolute No-Gos, sagt Christian Lindstedt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden