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Frau hat bei Kontrolle Drogen im BH - wie das Gericht in Wangen urteilt

Prozess in Wangen

Auf dem Weg zur Love Parade: Junge Frau schmuggelt Drogen im BH

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    Eine heute 24-Jährige musste sich wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht Wangen verantworten.
    Eine heute 24-Jährige musste sich wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht Wangen verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    „Frauen schmuggeln Drogen meist im BH oder im Slip, weil da die Polizei in der Regel nicht rangeht – Polizisten sowieso nicht.“ Dies gab der Beamte zu Protokoll, der eine damals 22-jährige junge Frau mit deutschem und Liechtensteiner Pass bei einer verdeckten, verdachtsunabhängigen Kontrolle am Euro-Rastpark Aichstetten überprüft hatte.

    Er war im Zivilfahrzeug unterwegs, als ihm die junge Frau beim Tanken verdächtig vorkam: „Ich mache das Geschäft seit 1998 und kann an den Augen sehen, ob etwas nicht in Ordnung ist“, erläuterte er als Zeuge vor dem Wangener Amtsgericht.

    Junge Frau war nach Berlin zur Love Parade unterwegs

    Aber der Reihe nach: Am 6. März 2023 wurde die junge Frau kurz vor Mitternacht in Aichstetten von der Polizei überprüft. Sie war nach eigenen Angaben von ihrem Wohnort in Lichtenstein aus nach Berlin unterwegs, wo sie an der Love Parade zwei Tage später teilnehmen wollte.

    Der Beamte meinte, leichten Marihuana-Geruch im Innern des Autos zu riechen, und begann eine Kontrolle, die unter anderem erhebliche Mengen an Rauschgiften zutage förderte.

    Kontrolle auf der A96: Marihuana, Kokain und Ecstasytabletten im Kofferraum

    Zunächst gab die Angeklagte zu, im Kofferraum über 100 Gramm Marihuana zu transportieren. Bei der näheren Durchsuchung des Innenraumes ihres Fahrzeuges entdeckten die Beamten dann Kokain und Ecstasytabletten sowie über 10.000 Euro in bar.

    Dann fragte der als Zeuge geladene Polizeibeamte, ob sie auch am Körper weitere Drogen transportiere und drohte ihr an, sie auf dem Revier von einer Kollegin durchsuchen zu lassen. Da gab die Angeklagte zu, dass sie weiteres Kokain in ihrem BH transportiere.

    Angeklagte gibt an, dass Drogen für ihre Oma seien

    Angesichts dieser Menge an Betäubungsmitteln und der nicht unerheblichen Bargeldsumme vermutete die Staatsanwaltschaft einen Handel mit Drogen und klagte die junge Frau an, Betäubungsmittel eingeführt und mit ihnen gehandelt zu haben.

    Dies bestritt die Angeklagte, war ansonsten aber geständig und verzichtete auf die Rückgabe der Drogen. Sie ließ ihren Anwalt mitteilen, dass sie die Betäubungsmittel für ihre an Krebs erkrankte Oma beschafft habe. Den Rest wollte sie mit Freunden auf der Love Parade in Berlin konsumieren. Einen Handel stritt sie strikt ab.

    Trennung der Eltern belastet Angeklagte

    Die heute 24-Jährige schilderte, wie sie als Zwölfjährige die Trennung ihrer Eltern miterleben musste: Die Mutter zog nach Liechtenstein, sie blieb beim Vater in Stuttgart. Dort bestand sie als 18-Jährige auch das Abitur, obwohl ihr „die Trennung der Eltern bis heute zusetzt und sie emotional belastet“. Sie geriet an falsche Freunde und begann mit 14 Jahren zu kiffen. Inzwischen zur Mutter nach Liechtenstein umgezogen, gelang es ihr trotz des Drogenkonsums und emotionaler Belastung, ein Studium in Banking und Finance in Zürich zu beginnen.

    Heute ist sie froh, am Rastpark Aichstetten von der Polizei aufgegriffen worden zu sein: „Die Festnahme hat dazu geführt, dass ich mich besonnen habe.“ Sie ging zur Drogenberatung, kam vom Rauschgift los und schaffte es in mehreren psychotherapeutischen Sitzungen, ihre Familienprobleme aufzuarbeiten und ihren Frieden mit den getrennten Eltern zu schließen.

    (Lesen Sie auch: Mehrere Hotelrechnungen nicht bezahlt: Zechpreller muss ins Gefängnis)

    Wangener Gericht fällt Urteil

    Diese Lösung von der Drogensucht wirkte sich positiv auf das Urteil des Schöffengerichtes aus – auch wenn ihr das Gericht den Drogenkauf für die vorgeblich krebskranke Oma nicht glaubte.

    In seiner Urteilsbegründung wertete Richter Klaus Ferstl aber das Geständnis und die gesicherten Lebensverhältnisse mit Studium und Teilzeitbeschäftigung in einer Bank als positiv und stellte ihr eine günstige Sozialprognose aus: „Ich gehe davon aus, dass ich Sie nicht wieder hier vor Gericht sehen werde“, sagte er und verkündete als Strafmaß ein Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro an den Jugendhilfeverein Ravensburg.

    (Lesen Sie auch: Krebskranker baut Drogen zur Eigentherapie an - und wird verurteilt)

    Die Angeklagte schien froh, dass sie dieses Kapitel nun hinter sich lassen konnte, und verzichtete noch im Gerichtssaal auf eine Berufung.

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