Die Landesregierung Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung für den Sport aktualisiert – und das bedeutet eine Erleichterung für den Amateursport, speziell den Fußball: Im Rahmen des Spielbetriebs gilt für die Nutzung von Umkleideräumen trotz Warnstufe doch nur die einfache 3G-Regel.
Trotz Warnstufe