Die Weitergabe einer rassistischen Fotos erfüllt in aller Regel den Tatbestand der Volksverhetzung. Entsprechend hatte sich jetzt ein 33-jähriger Westallgäuer aufgrund dieses Vorwurfes vor dem Lindauer Amtsgericht zu verantworten. Zu einem Urteil kam es dort aber noch nicht.
Prozess am Amtsgericht Lindau
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