Halloween kannte man hierzulande lange Zeit nur aus Hollywoodfilmen, doch in den vergangenen Jahren ist der Trend mehr und mehr aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland geschwappt. Auch im Westallgäu wird er von vielen inzwischen gelebt – so feiern am 31. Oktober etwa manche Partys in schauerlichen Kostümen und Kinder laufen durch die Straßen und klingeln an Haustüren, um mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt es Saures“ Süßigkeiten abzugreifen.
Polizei warnt vor Sachbeschädigungen und Diebstahl
Solche Szenen werden sich in der Region ganz bestimmt auch an diesem Donnerstagabend wieder abspielen – doch schon vorweg warnt die Polizei vor Streichen, die ernste Folgen nach sich ziehen können. Erziehungsberechtigte sollten ihre Sprösslinge unbedingt darüber aufklären, was erlaubt sei und was nicht, sagt auf Nachfrage Martin Hämmerle, Sprecher des Präsidiums Schwaben Süd/West.
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Dazu nennt er Beispiele: Fassaden bewerfen oder Autos beschmieren sei verboten – vor allem dann, wenn dabei einem anderen ein Schaden entstehe. Sollte die Polizei derlei Handlungen beobachten, werde sie diese konsequent verfolgen.
Das gelte auch für scheinbar lustige Streiche wie das Verziehen von Mülltonnen, das Aushängen von Gartentoren oder die Mitnahme von Tischen und Stühlen. Dabei handle es sich um Diebstahl, sagt der Beamte.
Solche scheinbaren Späße landeten, wenn sie bei der Polizei angezeigt werden, zur Prüfung bei der Staatsanwaltschaft und könnten damit ein strafrechtliches Nachspiel haben.
Polizei hat an Halloween mehr zu tun als üblich
Was Sachbeschädigungen betrifft, hat die Polizei nach Angaben von Martin Hämmerle in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November stets mehr zu tun „als an normalen Wochenendnächten“.
Zehn Fälle seien in den vergangenen Jahren im Schnitt im Landkreis Lindau verzeichnet worden – wobei die Zahlen von Jahr zu Jahr etwas schwankten. 2016 und 2019 etwa waren sie mit je 13 am höchsten, im Coronajahr 2020 mit drei am niedrigsten.
2023 wurden der Polizei an Halloween sechs Sachbeschädigungen gemeldet. Zudem komme es oft auch zu Beleidigungen oder zu Diebstahlfällen.
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)Vergleichbar ist der Abend vor Allerheiligen laut Hämmerle mit der Freinacht am 30. April, der Fasnachtszeit oder mit Tagen, an denen es Großveranstaltungen gibt – dann seien viele Menschen unterwegs und oftmals ist auch Alkohol im Spiel. Dieser ist laut Jugendschutzgesetz für unter 16-Jährige tabu. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf zudem keinen Schnaps kaufen oder trinken.
Was Kinder betrifft, die am Halloween-Abend Süßigkeiten sammeln, gilt: Eltern sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sich um ihre Kinder zu sorgen. Zwar schreibt der Gesetzgeber keine Zeit vor, wann sie zu Hause sein müssen – richten Sprösslinge jedoch einen Schaden an, haften die Eltern.