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Hunderte im Landkreis Lindau können keine Masernimpfung nachweisen

Masernschutzgesetz

Hunderte im Landkreis Lindau können keine Masernimpfung nachweisen

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    Seit März 2023 gilt das Masernschutzgesetz. Der Versuch, die Regelung zu umgehen, hat Konsequenzen.
    Seit März 2023 gilt das Masernschutzgesetz. Der Versuch, die Regelung zu umgehen, hat Konsequenzen. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbol)

    Seit dem 1. März 2020 müssen Eltern Kinder ab zwei Jahren gegen Masern impfen lassen. Denn obwohl das extrem ansteckende Virus ausgerottet sein sollte, steigen die Fälle von Masern in Europa – auch in Deutschland. Und auch wenn die Impfung verpflichtend ist, weigern sich viele Personen, sich oder ihre Kinder impfen zu lassen.

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