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Kommentar zum Baurecht: Lamentieren hilft nicht

Kommentar

Kommentar zum Baurecht: Lamentieren hilft nicht

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    Unser Autor Peter Mittermeier wirft einen speziellen Blick auf die Obere Hauptstraße in Lindenberg.
    Unser Autor Peter Mittermeier wirft einen speziellen Blick auf die Obere Hauptstraße in Lindenberg. Foto: Becker, Winkler

    Es ist ein Klassiker bei Ratssitzungen im Westallgäu: Bauanträge nach dem Paragraph 34 Baugesetzbuch. Er wird immer dann angewandt, wenn das betreffende Grundstück im Ort liegt, es für den Bereich aber keinen Bebauungsplan gibt. Das trifft praktisch für alle Ortskerne im Westallgäu zu.

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