Es ist ein Klassiker bei Ratssitzungen im Westallgäu: Bauanträge nach dem Paragraph 34 Baugesetzbuch. Er wird immer dann angewandt, wenn das betreffende Grundstück im Ort liegt, es für den Bereich aber keinen Bebauungsplan gibt. Das trifft praktisch für alle Ortskerne im Westallgäu zu.
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