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Lärmschutz: Lindenberger Bürger klagt über Verstöße

Bürgerfragestunde im Stadtrat

Lärmschutz: Lindenberger Bürger klagt über Verstöße

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    Rasenmäher, Laubbläser & Co. machen Lärm. Wann "ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten" ausgeführt werden dürfen, ist in der Lärmschutzverordnung der Stadt Lindenberg festgeschrieben.
    Rasenmäher, Laubbläser & Co. machen Lärm. Wann "ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten" ausgeführt werden dürfen, ist in der Lärmschutzverordnung der Stadt Lindenberg festgeschrieben. Foto: Benedikt Siegert (Symbolfoto)

    Bei der Bürgerfragestunde im Stadtrat meldete sich ein Lindenberger zum Thema Lärm zu Wort. Die Lärmschutzverordnung der Stadt besagt, dass „ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten“ nur an Werktagen von 7.30 bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 bis 19 Uhr ausgeführt werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Sägen, Bohren, Hämmern und Rasenmähen. Ausnahmen gebe es nur, wenn es gilt, Schaden von Eigentum oder Gesundheit abzuwenden.

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