Eigentlich war es wie immer. Am 21. Mai vergangenen Jahres kündigte die Schwäbische Zeitung Wangen die beliebte Veranstaltung „D‘ Arge nab“ an. Ein Gaudirennen auf dem Fluss, der sich durch die Stadt im württembergischen Allgäu schlängelt. Der veranstaltende Lions-Club Wangen-Isny stellte den Artikel – von der Zeitung genehmigt - auf seine Homepage. Er machte nur einen kleinen, aber folgenreichen Fehler: Statt eines Links oder Ausschnitts veröffentlichte der Verein die gesamte Zeitungsseite. Und darauf gab es noch einen zweiten Artikel über Tiny-Häuser samt einem Bild der dpa (Deutsche Presse Agentur). Genau dies kam dem Lions-Club nun teuer zu stehen.

Mitte März meldete sich die dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt, eine Tochtergesellschaft der dpa, beim Lions-Club und dessen Präsidenten Michael Opfermann per Mail: „Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung möglicher Rechte aufgrund einer Urheberverletzung. Sie verwenden auf Ihrer Website d-arge-nab.de seit dem 21. Mai 2024 ein Lichtbild, an dem unsere Mandantschaft das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes hat.“
Forderung ist berechtigt
Opfermann leitete die Mail an seinen Vizepräsidenten und Internet-Beauftragten Martin Werdich weiter. „Erst einmal habe ich an Abzocke gedacht“, gesteht Werdich. Dann überprüfte er die Originalität, recherchierte im Internet – und nahm die Zeitungsseite sofort von der Seite. Auch ein befreundeter Anwalt und die Justiziarin der Schwäbischen Zeitung mussten Werdich mitteilen: Die Forderung ist berechtigt.

Da der Verein mit der dpa – anders als die Schwäbische Zeitung – keinen Vertrag hat, kann und darf er das Foto nicht verwenden. Auch dann nicht, wenn es „nur Beigeschmack“ einer eigenen Veranstaltung war und der Verein keinerlei Nutzen oder Vorteile dadurch hatte.
Werdich weiß eigentlich um die rechtlichen Belange: „Ich habe die Autorenzeile unter dem Tiny-Haus-Bild schlichtweg übersehen. Es war mein Fehler.“ Was ihn dennoch ärgert, sind die zugrundeliegenden Honorarsätze, die zum Gesamtbetrag von 260,30 Euro führen. Zum Schadensersatz für das Bild in Höhe von 90 Euro kommen „Dokumentationskosten“, die 85 Euro betragen, dazu Zinsen in Höhe von 8,86 Euro für knapp neun Monate, eine Rechtsanwaltsvergütung (63,70 Euro) und eine Auslagenpauschale (12,74 Euro).
„Ein wenig wie Wegelagerei aus dem 18. Jahrhundert“
Wäre das Bild länger im Netz gewesen, hätten wir noch mehr bezahlt“, weiß Werdich. Und: „Es fühlt sich dennoch so ein wenig wie Wegelagerei aus dem 18. Jahrhundert an. Für mich ist das nicht verhältnismäßig.“
Künftig wird der Lions-Club Wangen-Isny anders agieren. „Wir möchten aber auch sensibilisieren“, sagt Werdich.
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