Laut einer EU-Verordnung von 2006 müssen Papier- und Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 herausgegeben worden sind, durch neue Exemplare ersetzt werden. Der Austausch erfolgt stufenweise, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden – und dabei gelten Fristen, die sich beispielsweise nach dem Geburtsjahr richten.
EU-Verordnung
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