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Neue Regeln an der Grenze zu Österreich: Was sich am 1. August geändert hat

Einreiseverordnung

Neue Regeln an der Grenze zu Österreich: Was sich am 1. August geändert hat

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    Bei Stichproben-Kontrollen (hier am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus) überprüft die Polizei derzeit auch, ob Einreisende die notwendigen Nachweise nach der 3-G-Regel – geimpft, genesen, getestet – vorlegen können.
    Bei Stichproben-Kontrollen (hier am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus) überprüft die Polizei derzeit auch, ob Einreisende die notwendigen Nachweise nach der 3-G-Regel – geimpft, genesen, getestet – vorlegen können. Foto: Christian Flemming

    Und wieder herrscht Verwirrung an der Grenze zwischen dem Westallgäu und Vorarlberg. Nachdem am Sonntag eine neue Einreiseverordnung in Kraft trat, wonach jede nicht vollständig geimpfte aus dem Ausland eingereiste Person ab zwölf Jahren einen negativen Corona-Test vorlegen muss, stellt sich einmal mehr die Frage, was das für den kleinen Grenzverkehr, für Berufspendlerinnen, Ausflügler oder Menschen bedeutet, die einfach mal kurz zum Einkaufen oder Freundetreffen nach Vorarlberg fahren. Selbst Behörden gaben unserer Zeitung unterschiedliche Auskünfte zu dieser Frage. Klar ist: Deutschland nähert sich mit den neuen Regeln den Vorschriften Österreichs ein Stück weit an. Für den kleinen Grenzverkehr hat sich indes wenig geändert. Das ergaben wiederholte Nachfragen bei Landratsamt, Bundespolizei und bayerischem Gesundheitsministerium.

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