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Österreichs Beschlagnahmung von Autos: Pkw von Rasern werden nun versteigert

Folgen von Raserei

Österreichische Polizei beschlagnahmt Raserautos: Was mit den Pkw passiert

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    Wen in Österreich die Polizei stoppt, der muss unter Umständen um sein Auto fürchten – zumindest gilt das für diejenigen, die deutlich zu schnell gefahren sind. Ihnen kann das Auto seit dem vergangenen Jahr nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung weggenommen werden – und zwar für immer.
    Wen in Österreich die Polizei stoppt, der muss unter Umständen um sein Auto fürchten – zumindest gilt das für diejenigen, die deutlich zu schnell gefahren sind. Ihnen kann das Auto seit dem vergangenen Jahr nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung weggenommen werden – und zwar für immer. Foto: Sven Hoppe (dpa)

    In Vorarlberg sind die ersten beiden Raserautos rechtskräftig enteignet worden: Seit fast genau einem Jahr können in Österreich nämlich Autos beschlagnahmt werden, wenn damit deutlich zu schnell gefahren wird.

    Das trifft auf zwei BMW zu – beziehungsweise auf deren Fahrer. Die hochmotorisierten Autos werden nun versteigert. 70 Prozent des Erlöses der Versteigerung gehen an den Verkehrssicherheitsfonds, den Rest bekommt das Land Vorarlberg.

    In diesen Fällen waren Fahrer in Österreich deutlich zu schnell

    In einem Fall war der Fahrer eines BMW M4 Coupé im vergangenen September mit 210 km/h auf der Rheintalautobahn unterwegs gewesen – nachts. Dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Der Fahrer hatte zwar noch behauptet, dass er das Auto an einen Mitfahrer verkauft habe.

    Geholfen hat das nicht. Auch das Pfandrecht seiner Bank rettete ihn nicht. Im anderen Fall wurde der Fahrer im Juni vergangenen Jahres mit 174 statt der erlaubten 80 km/h auf der Arlbergschnellstraße erwischt. Auch ihm wurde sein Wagen abgenommen, ein BMW E60. Wie die österreichische Polizei berichtet, gaben gleich beide Fahrer an, dass die Beamten die Geschwindigkeit jeweils falsch gemessen hätten.

    „Wir machen durchaus positive Erfahrungen damit. Als Polizeibeamter ist man beim Einschreiten aber immer wieder mit allerlei Schauspielerei konfrontiert.“

    Peter Rüscher, Stellvertretender Leiter der Vorarlberger Verkehrspolizei

    Vor rund einem Jahr ist das Raserpaket in Kraft getreten. Seit dem 1. März 2024 kann demnach bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 Stundenkilometern im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Bei einschlägiger Vorstrafe – wenn also jemand schon in der Vergangenheit durch Rasen aufgefallen ist – kann es schon bei 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich sein.

    Die Regeln sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Österreich verankert. Und wie berichtet, kann sie durchaus auch bei Fahrzeugen mit deutscher Zulassung angewandt werden. Allerdings muss der Fahrer in diesem Fall auch Halter des Wagens sein.

    Seitdem sind 18 Autos in Vorarlberg nicht mehr herausgegeben worden. Peter Rüsche, der stellvertretende Leiter der Vorarlberger Verkehrspolizei, zeigt sich zufrieden: „Wir machen durchaus positive Erfahrungen damit. Als Polizeibeamter ist man beim Einschreiten aber immer wieder mit allerlei Schauspielerei konfrontiert“, sagt er rückblickend.

    Teurer Ferrari ist beschlagnahmt worden

    Dennoch sei die Betroffenheit jener Personen, deren Auto beschlagnahmt wurde, authentisch, weiß Rüsche nach den ersten Erfahrungen. Wenn Beamte den Rasern das Fahrzeug wegnehmen, sei das „emotional oft schmerzhaft“.

    Die Polizei hat auch schon einen Ferrari beschlagnahmt. 
    Die Polizei hat auch schon einen Ferrari beschlagnahmt.  Foto: Polizei

    Auch ein sehr teurer Ferrari ist bereits beschlagnahmt worden. Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Bludenz stoppten im vergangenen September den Fahrer, der mit dem Modell SF 90 unterwegs war. Der Wagen ist ab einem Preis von etwa 415.000 Euro erhältlich. Noch vor Ort nahmen sie ihm laut einer Polizeimitteilung seinen mexikanischen Führerschein ab und erhoben eine Sicherheitsleistung.

    Auto-Beschlagnahmung auch in Deutschland?

    Österreich greift also seit einem Jahr gegen Raser hart durch – doch wie ist die Sachlage in Deutschland? Laut ADAC werden hier bei illegalen Auto- oder Motorradrennen die beteiligten Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Das gilt unabhängig davon, ob der Fahrer auch der Eigentümer ist. Ein endgültiger Verlust droht nicht automatisch: Ob das Auto oder Motorrad dauerhaft eingezogen wird, liegt in den Händen des Gerichts.

    Beschlagnahmungen hat es hierzulande auch bei anderen kriminellen Rasereien gegeben. So musste im vergangenen Jahr in Weiler etwa ein Mann sein Auto abgeben, weil er versucht hatte, vor einer Polizeikontrolle zu fliehen. (mit lh)

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