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Rechtsstreit um Seekrone in Wasserburg: Klage abgewiesen, Berufung eingelegt

Klage gegen Bodensee-Gemeinde

Der lange Rechtsstreit um die „Seekrone“ in Wasserburg geht weiter

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    Um die Seekrone dreht sich ein Rechtsstreit.
    Um die Seekrone dreht sich ein Rechtsstreit. Foto: Julia Baumann (Archiv)

    Die Klage von Robert Manhardt gegen die Gemeinde Wasserburg ist am Landgericht Kempten abgewiesen worden. Das hat Bürgermeister Harald Voigt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung mitgeteilt. Das Landgericht hat dies auf Anfrage bestätigt und mitgeteilt, dass der Kläger Berufung eingelegt hat.

    Worum geht es bei dem Rechtsstreit? Robert Manhardt aus Kressbronn hat 2019 mit seiner Sonnenhof GmbH das Gasthaus Seekrone auf der Halbinsel von der Gemeinde in Erbpacht übernommen. Seinem Vorgänger hatte Wasserburg fast drei Millionen Euro Schadenersatz zahlen müssen. Dessen Hotelbetrieb war nämlich wegen erheblicher Brandschutzmängel vom Landratsamt eingestellt worden.

    Manhardt sanierte die Seekrone. Aus den Hotelzimmern wurden Ferienwohnungen. Ihm sei dabei versichert worden, dass die Sanierung der Halbinsel abgeschlossen ist, wenn er eröffnet, sagt der Kressbronner.

    Seekrone in Wasserburg: Probleme wegen der Bauarbeiten

    2020 war Manhardt fertig und vermietete die Seekrone an Salvatore Marino. Er betreibt dort das italienische Restaurant „Da Salvatore“ und die Ferienwohnungen. Wegen der Corona-Pandemie begann die Halbinselsanierung jedoch erst Ende 2022. „Auf der Terrasse ist Staub, und die Leute in den Ferienwohnungen beschweren sich wegen des Lärms“, erzählte der Mieter ebenfalls im vergangenen Herbst. Sein Umsatz leide erheblich - und die Bauarbeiten dauern weiter an.

    Niemand habe ihm gesagt, welches Ausmaß die Sanierung der Halbinsel annehmen werde, versichert Robert Manhardt. Er klagt auf Nichtigkeit des Erbpachtvertrags wegen Täuschung. Die Gemeinde weist dies zurück. Man habe klar öffentlich kommuniziert, dass ein Zeitpunkt für das Ende der Sanierungsarbeiten auf der Halbinsel nicht feststehe. Dies sei bereits 2016/2017 klar gewesen

    Landgericht sieht keine Täuschung

    Das Landgericht Kempten hat im Sinne der Gemeinde Wasserburg entschieden. Es liege keine Täuschung seitens der Gemeinde vor - und selbst wenn, wäre dies verjährt.

    Manhardt hat Berufung eingelegt. Damit wird der Fall nun vor dem Oberlandesgericht München erneut aufgerollt werden.

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