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Schwerwiegende Vorwürfe: Prozess um Diebstahl und Gewaltakte

Rund 20 Anklagepunkte

Blutend und weinend gefunden: Prozess bringt neue Details ans Licht

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    Ein 29-Jähriger muss sich in Wangen vor Gericht verantworten. Es geht dabei um rund 20 Anklagepunkte.
    Ein 29-Jähriger muss sich in Wangen vor Gericht verantworten. Es geht dabei um rund 20 Anklagepunkte. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Es klang abenteuerlich und fast schon mysteriös, was am vierten Verhandlungstag gegen einen 29-jährigen Italiener aus Isny vor dem Amtsgericht Wangen zur Sprache kam. Ursprünglich wegen eines illegalen Autorennens mit der Polizei angeklagt, ging es dieses Mal um Diebstahl und eine mögliche Körperverletzung der Ex-Freundin.

    Eine Frage, die immer wieder im Raum stand: Wie kam eine Stichverletzung der Frau seitlich am Rücken und an einem Arm zustande? Dazu erzählte ein Freund des Angeklagten zwei Versionen. Bei ihm wohnte das Paar zur Zeit des Vorfalls im Januar 2024.

    Zeuge räumt ein, bei der Polizei gelogen zu haben

    Und er räumte nach längerem Hin und Her ein: „Die Geschichte, die ich gegenüber der Polizei erzählt habe, war gelogen. Ich wollte nicht, dass die Freundin von ihm womöglich in die Psychiatrie eingewiesen wird. Sie hatte Depressionen und auch sonst Schwierigkeiten. Das, was ich heute sage, ist die Wahrheit.“

    Und das hörte sich so an: Er habe die Ex-Freundin des Angeklagten blutend und weinend auf der Toilette gefunden. Zuvor habe das Paar gestritten. Er sei davon ausgegangen, dass sie sich Schnittverletzung am Arm selbst zugefügt habe. Er zog sie in den Flur, wo sie sich auf den Boden setzte und auch die Stichwunde am Rücken zeigte. Daraufhin habe er die Wunden provisorisch versorgt und den Notarzt gerufen. Der Freund der Frau saß unbeteiligt auf dem Sofa.

    Das sagt der rechtsmedizinische Gutachter

    Den Sanitätern sowie der Polizei, die nach dem Notruf ebenfalls eingeschaltet war, schilderte der Freund die Sache völlig anders: Sie sei beim Herumalbern in ein Küchenmesser gefallen. Man habe gemeinsam mit der Freundin vereinbart, diese Version zu erzählen, die jedoch nicht erklärt, wie dabei die Schnittverletzung am Arm oder auch Striemen am Hals zustande kamen.

    Der rechtsmedizinische Gutachter, Sebastian Kunz aus Ulm, äußerte Zweifel an beiden Versionen. Die Frau wurde im Krankenhaus Kempten nach dem Vorfall behandelt, wobei Fotos von den Verletzungen gemacht wurden. Diese sprechen laut Gutachter „eher für Fremdeinwirkung als für Selbsteinwirkung“. Die Rötungen und Schwellungen an der rechten Halsseite seien zudem „typisch für einen Griff gegen den Hals“.

    Jetzt erhofft sich das Gericht beim Fortsetzungstermin doch noch eine Zeugenaussage der Ex-Freundin, die mittlerweile in ihrer Heimat in Portugal wohnt und sich bisher nicht dazu imstande sah. Erschwerend für das Gericht kommt hinzu, dass sie die behandelnden Ärzte nach dem Vorfall im Januar 2024 nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

    Einbruchsspuren an der Wohnungstür

    Die Frau spielte auch eine Rolle bei einem verworrenen Diebstahl. Der Angeklagte soll deren Vater in dessen Urlaubsabwesenheit bestohlen haben. Hauptfragen hier: Hatte der 29-Jährige noch einen Schlüssel zur Wohnung oder nicht? Wie kam er in die Wohnung des Mannes? Das streitliebende Paar hatte zuvor ein paar Monate bei dem Portugiesen in Isny gewohnt. Der hatte ihnen dann aber das Betretungsrecht nur in seiner Anwesenheit oder im Beisein der Vermieterin erlaubt. Also nicht während seines Urlaubs.

    Als er von dem aber zurückkam, konnte er die Wohnungstür nicht mehr öffnen, holte einen Schlüsseldienst und die Polizei. Der Schlüsseldienst analysierte, dass das Schloss der Tür beim Öffnen kaputtgegangen sein musste. Wie genau die Person allerdings in die Wohnung gekommen ist, konnte der Schlüsseldienst nicht sagen, obwohl Einbruchspuren sichtbar waren. Doch aufgebrochen war die Tür aber nicht.

    Diebesgut bei den Eltern des Angeklagten

    Man fand auch fremde Gegenstände wie Badelatschen, die der Betroffene dem Angeklagten zuordnete. Das deute darauf hin, dass dieser sich in der Wohnung aufgehalten habe. Der Wohnungsinhaber gab als Zeuge vor Gericht auch an, dass Schmuck fehlte. Weiteres Diebesgut vom Dachboden, etwa Werkzeug und Kleidung, entdeckte die Polizei nach einem Hinweis des Bruders des 29-Jährigen in einer Garage bei den Eltern des Angeklagten.

    Und dann war da noch ein Streit mit einem Bekannten im Dezember 2023, die der Geschädigte mit dem Handy aufzeichnete und zu der schließlich ebenfalls die Polizei gerufen wurde. Dabei ging es um zwei E-Bikes, die dem Nachbarn des Angeklagten aus dem abgeschlossenen Keller gestohlen wurden. „Das wusste keiner außer ihm, dass die im Keller stehen“, sagte der Betroffene als Zeuge. Als er den Angeklagten vor der Haustür traf, forderte er ihn auf, die Räder zurückzubringen.

    Zeuge schildert Angriff mit der Axt

    Daraufhin entwickelte sich der Streit, dann ging der Beschuldigte in die Garage. „Er holte eine Axt raus und ist auf mich los. Die Axt ging an meinem Bauch vorbei, weil ich ausgewichen bin“, schilderte der Zeuge.

    Seinen Anwalt ließ der Angeklagte dazu nur sagen, dass er nie jemanden verletzen wollte, sondern nur Angst machen. Darüber hinaus entschuldigte er sich beim Betroffenen wegen des Angriffs ein paar Monate später.

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