Die Lindenberger Tierärztin, die in der Zeitung nicht namentlich genannt werden will, ist fassungslos. Am Dienstagmorgen will sie gegen 7 Uhr wie an anderen Tagen auch mit ihren Hunden einen Spaziergang machen, doch als sie ihr Haus verlässt, macht sie eine grauenhafte Entdeckung: Direkt vor der Tür liegt ein toter Mops mit einem Tumor in der Größe eines Tennisballs am Bauch. Daneben steht eine schwarze Tasche, in der ein Zettel liegt.
Offenbar, vermutet die Veterinärmedizinerin, hat jemand das weibliche Tier in die Tasche gesteckt und am Abend vorher, also am späteren Montag, dort abgestellt. Zu diesem Zeitpunkt musste es noch am Leben gewesen sein, denn es habe sich trotz des Reißverschlusses befreit und sei dann an Ort und Stelle zusammengebrochen.
„Es war bitterkalt in jener Nacht“
Tierärtin, aus Lindenberg
Woran die hellbraune Hündin genau gestorben ist, darüber kann die Lindenbergerin nur spekulieren. Sie hält es für möglich, dass er sie Lungenmetastasen hatte und erstickt ist. Solche seien bei Tumoren dieser durchaus üblich. Der Vierbeiner könne aber auch erfroren sein. „Es war schließlich bitterkalt in jener Nacht.“
Klar ist für die Tiermedizinerin auf jeden Fall, dass der Mops „qualvoll verendet“ sein muss. Es gehe ihr nicht in den Kopf, dass sie währenddessen drinnen im gemütlichen Haus gewesen sei und von all dem nichts mitbekommen habe – auch wenn sie das Leben des Vierbeiners im Hinblick die schwere Erkrankung wohl nicht hätte retten können. „Ich hätte ihn aber einschläfern und so von den Leiden erlösen können.“
Tierärztin spricht von „schwerem Fall“ von Tierquälerei
Warum sich der Halter nicht bemerkbar gemacht hat oder mit der erkrankten Mopsdame früher gekommen ist, um sie behandeln zu lassen, das weiß die Tiermedizinerin nicht. Sie geht aber davon aus, dass sich der- oder diejenige die Kosten habe sparen wollen oder sie nicht hätte bezahlen können.
In jedem Fall spricht sie von einem „schweren Fall“ der Tierquälerei, den die Tiermedizinerin in dieser drastischen Form noch nie erlebt habe – seit 1989 sei sie in diesem Beruf aktiv.
Damit der Verantwortliche rasch gefunden wird, verständigte die Lindenbergerin noch am Dienstagmorgen die Polizei, die dann vor Ort war und im Rahmen der Ermittlungen inzwischen einen Zeugenaufruf gestartet hat. Es gehe um ein Vergehen im Sinne des Tierschutzgesetzes, sagte am Mittwoch auf Nachfrage Magdalena Buchmiller, Sprecherin des Präsidiums Schwaben Süd/West. Grundlage dafür ist der Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes.
Erschwert werde die Suche aber dadurch, dass der Hund keinen Chip besitze. Dabei handelt es sich um einen Transponder, der im Nackenbereich eingepflanzt wird und auf dem wie bei einem Personalausweis Daten gespeichert sind. Damit hätte das Tier wahrscheinlich seinem Besitzer zugeordnet werden können.
Paragraf 17 im Tierschutzgesetz
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem solchen „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Halter gefunden wird, hat die Tierärztin, die nicht auf sozialen Medien registriert ist, ihre Nachbarin eingeschaltet. Die machte den Fall auf Facebook öffentlich – und der entsprechende Post wurde über 280 Mal geteilt und in verschiedensten Gruppen ausgespielt.
Es gebe schon erste Anhaltspunkte, erklärt die Verfasserin des Posts in dem sozialen Netzwerk, doch die Polizei kann das nicht bestätigen. Wie am Freitagvormittag das Präsidium auf Nachfrage mitteilte, seien noch keine konkreten Hinweise eingegangen. Wer einen Verdacht hat oder weiß, wem das Tier gehörte, kann sich aber weiterhin mit der Polizeiinspektion Lindenberg unter der Telefonnummer (08381) 92010 in Verbindung setzen.
Peta bietet Belohnung an
Inzwischen hat sich auch die Tierschutzorganisation Peta eingeschaltet. „Wir möchten helfen aufzuklären, wer den Hund einfach ausgesetzt und damit seinen Tod in Kauf genommen hat“, schreibt Fachreferent Björn Thun in einer Mitteilung, der der Ansicht ist, dass der Halter seiner Verantwortung gegenüber dem Tier nicht nachgekommen ist.
Er hätte es entweder behandeln lassen oder in einem Tierheim abgeben sollen, findet er. „Einen Hund zurückzulassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“ Damit der Verantwortliche gefunden wird, setzt Peta wie schon kürzlich bei einem mutmaßlichen Fall von Giftködern am Waldsee eine Belohnung von 1000 Euro aus. Sie werden für Hinweise ausbezahlt, „die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverdächtigen Person oder Personen“ führten.
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