Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren hatte das Amtsgericht Wangen vor Monaten einen jüngeren Mann aus dem Raum Kißlegg verurteilt. Die Tat, die der Beschuldigte in der ersten Instanz noch bestritten hatte: eine Vergewaltigung in der Silvesternacht im Januar 2020. Gegen das Urteil waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Ersterer, weil er die Strafe als zu hoch empfand, Letztere, weil sie den Anklägern zu milde erschien.
An schlafendem Opfer vergangen