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Wohnungstür eingetreten und Fernseher gestohlen

Westallgäu

Wohnungstür eingetreten und Fernseher gestohlen

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    Logo_Vor_Gericht Foto: beckmann

    Der Gesetzgeber hat die Strafen für Wohnungseinbrüche vor knapp zwei Jahren deutlich verschärft. Das bekam jetzt ein 33-Jähriger zu spüren. Er hatte im September 2017 die Wohnungstür in einer Westallgäuer Asylbewerberunterkunft eingetreten und einem Bewohner einen Flachbildfernseher sowie eine Spielekonsole gestohlen. Dafür hat ihn das Amtsgericht Lindau zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Eine Bewährung gibt es bei diesem Strafmaß nicht mehr.

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