Im Prozess gegen den Berliner Rapper Fler wegen einer Reihe von Straftaten hat die Staatsanwaltschaft eine Haft von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Da sie keine positive Prognose sehe, komme eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht, sagte die Staatsanwältin am Freitag in ihrem Plädoyer. Fler sei nicht bereit, sich an Regeln zu halten. Ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten wurde noch am Freitag erwartet.
Fler hat in Berlin mehrere Verfahren am Hals
Die Strafe sollte wegen Beleidigung mehrerer Polizisten, einer Nachbarin, eines Rechtsanwalts und eines Influencers sowie Fahrens ohne Führerschein, versuchter Nötigung eines Journalisten sowie verbotener Mitteilung aus Gerichtsverfahren verhängt werden, so die Staatsanwaltschaft.
Das Gericht verhandelte in Abwesenheit von Fler. Vor einem Monat hatte der 38-Jährige aus Verärgerung über einen Journalisten schimpfend den Gerichtssaal verlassen. Auch der Verteidiger konnte Fler, bürgerlich Patrick Losensky, nicht zurückholen. Das Gericht beschloss, ohne den Musiker weiterzuverhandeln.
Bushido-Streit nicht mehr Teil des Verfahrens
In dem Prozess waren mehreren Anklagen zusammengefasst worden. Einige wurden nun abgetrennt. Um Beleidigung des Rappers Bushido geht es im aktuellen Verfahren nun nicht mehr. Im Internet soll Fler Bushido als "Bastard" und "ekeligen Hund" bezeichnet haben.
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