Auf der ganzen Welt gibt es komische Regeln im Straßenverkehr, deren Sinn man auf den ersten Blick schon mal hinterfragen kann. In Alabama darf man etwa nicht mit Augenbinde fahren. Verständlich. In der Schweiz auf der anderen Seite ist es verboten, eine Autotür zuzuschlagen. Und in England darf man in der Öffentlichkeit nur aufs Hinterrad seines eigenen Wagens urinieren. Aber auch in Deutschland gibt es einige Gesetze, die nicht immer jedermann auf dem Schirm hat.
Nackt fahren ist erlaubt
Wer nackt mit seinem Auto unterwegs sein möchte, darf das auch – solange keine entblößten primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale zu erkennen sind. Denn das könnte sonst zu einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses führen. Auch empfiehlt sich, trotz luftigen Gesamtbilds festes Schuhwerk zu tragen. Das ist zwar nicht per Gesetz vorgeschrieben, doch im Falle eines Unfalls sind Versicherungen weit zahlungswilliger. Auch ist bei Fremdverschulden die Wahrscheinlichkeit für eine Teilschuld vermutlich geringer, wenn man auch mit voller Kraft bremsen kann.
Der Smart darf theoretisch quer parken – aber Vorsicht
Ja, mit einem Smart darf man theoretisch quer parken. Denn das deutsche Verkehrsrecht sieht das zwar nicht vor, verbietet es laut bussgeldkatalog.org aber auch nicht. Daher liege die Bewertung, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, in der Regel im Ermessen der zuständigen Behörde. Ist eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen und liegt kein anderer Parkverstoß vor, könne ein entsprechendes Verhalten daher unter Umständen toleriert werden. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte an parallel zur Straße gelegenen Parkplätzen auch so parken wie alle anderen.
Manche Schilder sind ungültig, wenn sie eingeschneit sind
Runde Schilder verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie eingeschneit und definitiv nicht mehr lesbar sind. Denn in der Form können sie viele mögliche Bedeutungen haben – von Geschwindigkeitsbegrenzungen über ein Überholverbot bis hin zur Anzeige, dass ein Fahrradweg beginnt. Und wer fremd auf der Straße ist, kann dann wohl kaum deren Bedeutung erraten. Bei Ortsschildern oder Stoppschildern etwa sieht das anders aus. Denn sie sind in ihrer Form die einzigen mit der jeweiligen Bedeutung. Trotzdem gilt: Lieber vorsichtig fahren. Etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen haben auch meist einen Grund.
Fahrräder dürfen unter Umständen nebeneinander fahren
Mehr als 15 Radfahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, heißt es in Paragraph 27 der Straßenverkehrsordnung. Was man allerdings in einem Verband zu Fuß nicht machen darf: im Gleichschritt über eine Brücke marschieren. Denn das könnte Schäden oder im schlimmsten Fall sogar die Zerstörung der Brücke verursachen.
Tiere sichern und vor der Autobahn tanken
Wer öfter mit seinem Hund unterwegs ist, sollte ihn lieber anschnallen. Und auch andere Tiere, die eher in Boxen transportiert werden, sollten ebenfalls befestigt werden. Denn Haustiere stellen vor dem Gesetz Ladung dar, müssen also gegen "Herabfallen und Verrutschen" gesichert werden. Ein leerer Tank auf der Autobahn ist übrigens kein Pech, sondern verboten. Wer dort wegen Kraftstoffmangel liegen bleibt, muss zahlen.