Der Fachanwalt für Medizinrecht, Alexander Ehlers, glaubt, dass die europäische Arzneimittelbehörde EMA beim Impfstoff von Astrazeneca Beschränkungen für bestimmte Patienten erlassen wird und der Impfstopp dann entsprechend aufgehoben wird. "Wir erwarten (...), dass die EMA wahrscheinlich einen Warnhinweis ergänzend aufnehmen wird, und zwar dahingehend, dass Patientinnen und Patienten mit Blutgerinnungsstörungen und Einnahme von Kontrazeptiva, also Antibabypille, hier von der Impfung ausgenommen werden sollten", sagte der Direktor des Health Care Management Institutes an der privaten EBS Universität für Wirtschaft und Recht bei Frankfurt am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk. "Das ist zu erwarten und insofern wird der Impfstoff weiterhin zur Verfügung stehen".
EMA entscheidet heute über Astrazeneca-Gebrauch
Die EMA will an diesem Donnerstag entscheiden. Der Gebrauch des Astrazeneca-Impfstoffs war in Deutschland und weiteren Ländern nach vereinzelten Thrombosefällen nach Impfungen ausgesetzt worden. Deutschland impft bis zur EMA-Entscheidung nur die Präparate von Biontech/Pfizer und Moderna.
"Wir alle gehen davon aus, dass die EMA erwartungsgemäß kein Verbot, keinen Rückruf, keinen Widerruf der Zulassung verhängen wird. Dafür spricht eigentlich nichts", sagte Ehlers.
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