Sie habe "nicht auf dem Schirm gehabt", dass auch das von ihrer Partei gezahlte Weihnachtsgeld der Bundestagsverwaltung gemeldet werden müsse, sagte Baerbock am Freitag im Interview mit dem Fernsehsender "Welt". Sie habe dies jedoch unverzüglich nachgemeldet, sobald ihr dies klar geworden sei. Unabhängig von der Meldung sei das Geld immer voll versteuert worden.
Annalena Baerbock: So erklärt sie die Sonderzahlungen
Baerbock hatte der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen von mehr als 25 000 Euro nachgemeldet, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer Partei bekommen hat. "Es handelt sich hier nicht um Zahlungen von Dritten, sondern um das Weihnachtsgeld meiner Partei", betonte die Grünen-Politikerin. Nach den Regeln ihrer Partei erhalten Parteichefs, die auch ein Mandat im Bundestag inne haben, für den Parteiposten kein monatliches Gehalt. Sie erhalten jedoch Sonderzahlungen, etwa Weihnachtsgeld - wie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle.
Gleichzeitig verteidigte die Kanzlerkandidatin die Position ihrer Partei zum Thema Transparenz sowie beim Lobbyregister. Die Veröffentlichung von Zahlungen sei besonders bei Zahlungen von Dritten wichtig, es dürfe nicht zu einem Interessenskonflikt kommen.
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