Ab heute gilt es: Der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft. Autoposer, Falschparker oder Raser müssen ab jetzt deutlich mehr zahlen. Die Änderungen im Überblick.
Bild: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolfoto)
Ab heute gilt es: Der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft. Autoposer, Falschparker oder Raser müssen ab jetzt deutlich mehr zahlen. Die Änderungen im Überblick.
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Neuer Bußgeldkatalog in Deutschland: Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO-Novelle 2021) ist heute am 9. November in Kraft getreten. Das bedeutet unter anderem, dass Raser und Falschparker deutlich mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Bei den Fahrverbots-Regeln bleibt aber alles beim Alten. Hier die Infos zu den neuen Regeln für Autofahrer.
Wer das Verbot zum Parken und Halten ignoriert, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen. Kostete ein Verstoß bislang 15 Euro, werden fortan 55 Euro fällig. Gleiches gilt für Halten und Parken in zweiter Reihe. Hier können bis zu 110 Euro anfallen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese selbst befährt, den kostet dieses Versäumnis künftig bis zu 320 Euro. Außerdem droht ein Monat ohne Führerschein.
Bei E-Auto-Fahren sorgt es mitunter für viel Frust: Ein nicht-elektrisches Fahrzeug blockiert die E-Auto-Ladestation. Dieses Vergehen wird fortan mit 55 Euro Strafe geahndet.
Wer mit seinem Fahrzeug ziellos und unnütz herumfährt, muss fortan statt 20 bis zu 100 Euro bezahlen. Wer unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung verursacht, zahlt künftig ebenfalls bis zu 100 Euro.
Bis zu 80 Euro fallen künftig für den an, der den Weg einer Straßenbahn behindert oder ganz blockiert. Außerdem neu: Wer einer Straßenbahn die Vorfahrt verwehrt, zahlt ebenfalls 80 Euro. Auf Schienen parken kostet 70 Euro.
Die Unfallgefahr ist mitunter groß, wenn ein Lkw innerorts rechts abbiegt. Stichwort toter Winkel. Wenn ein Lkw-Fahrer dabei schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, muss 70 Euro blechen.
Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge kostet aktuell rund 25 Euro. Künftig soll sie mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet werden.
Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog 2021 lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen.