Die Gaspreisbremse soll Verbrauchern helfen, die steigenden Energiekosten zu tragen.
Bild: Frank Rumpenhorst, dpa
Die Gaspreisbremse soll Verbrauchern helfen, die steigenden Energiekosten zu tragen.
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Im Zuge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sind die Energiekosten exorbitant gestiegen. Strom- und Gaspreise sind so hoch, dass viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bereits mehrere sogenannte Entlastungspakete verabschiedet, die den Bürgern helfen sollen, die gestiegenen Energiekosten zu tragen.
Eine der neuesten Maßnahmen ist die Strom- und Gaspreisbremse. Sie soll Verbrauchern helfen, indem die Strom- und Gaspreise gedeckelt werden und die Kosten so nicht zu sehr in die Höhe schießen. Neben der Strompreisbremse, die von vielen gefordert wurde, ist die Gaspreisbremse besonders im Winter für viele Menschen eine entscheidende Maßnahme. Wie sie genau funktioniert, ab wann sie gilt und wie hoch der gedeckelte Gaspreis sein wird. (Lesen Sie auch: Gaspreisbremse - was Vermieter wissen müssen)
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erklärt, gilt die Gaspreisbremse grundsätzlich für alle Verbraucher von Erdgas. Die Verbraucher werden hierbei, wie bei der Strompreisbremse, in zwei Gruppen aufgeteilt: Verbraucher, die bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, und Verbraucher, die mehr als diese Menge verbrauchen. Die meisten privaten Haushalte (sowie kleine und mittelgroße Unternehmen) fallen in die erste Gruppe, weshalb die Regelungen für diese Gruppe für Mieter besonders wichtig sind.
Grundsätzlich gilt: Die Entlastung wirkt für jede Entnahmestelle für Verbraucher von Erdgas. Bei privaten Haushalten werden die meisten Entnahmestellen nach einem sogenannten Standardlastprofil beliefert. Für die erste Gruppe gab es bereits die Dezember-Soforthilfe Ende des letzten Jahres, um die Energiekosten zu stemmen.
Im Grund funktioniert die Gaspreisbremse genauso wie die Strompreisbremse: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs eines Verbrauchers – wenn er einen Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden hat – gilt ab Januar 2023 ein gedeckelter Gaspreis. Dieser Bruttoarbeitspreis beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde. Der gedeckelte Wärmepreis liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch jenseits dieses sogenannten Entlastungskontingents gilt der mit dem Gasanbieter vereinbarte, höhere Gaspreis.
Um zu illustrieren, welche Entlastung die Gaspreisbremse konkret mitbringt, hier ein Beispiel einer vierköpfigen Familie in einer 100 Quadratmeter Mietwohnung:
Während die Familie vor Beginn der Energiekrise einen monatlichen Abschlag von 100 Euro hat zahlen müssen, beträgt dieser aktuell, ohne die Gaspreisbremse, 275 Euro im Monat. Mit der Gaspreisbremse liegt der monatliche Abschlag bei 175 Euro.
Die einfache Antwort ist: Ja, denn dadurch, dass der gedeckelte Gaspreis nur auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs angewandt wird, werden Verbraucher dazu angeregt, nur 80 Prozent oder weniger ihres normalen Jahresverbrauchs an Gas zu verbrauchen.
Am Beispiel der zuvor beschriebenen Familie kann das gut dargelegt werden. Würde diese Familie 20 Prozent ihres Jahresverbrauchs einsparen, würde sie am Ende des Jahres 660 Euro zurückerstattet bekommen. Damit wäre der monatliche Abschlag auf 120 Euro gesunken, also nur 20 Euro mehr als vor der Energiekrise. Würde die Familie sogar 30 Prozent einsparen, bekäme sie 990 Euro zurück und würde den monatlichen Abschlag auf 92,50 Euro senken, also sogar weniger als vor den gestiegenen Kosten.
Die Entlastung durch die Gaspreisbremse erfolgt für alle Verbraucher automatisch durch den Gasversorger. Bis spätestens 1. März 2023 müssen Gasanbieter ihre Verbraucher darüber informieren, welche Entlastungen sie erhalten werden. Lediglich RLM-Kunden, die in die erste Gruppe (Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr) gehören, müssen gegenüber ihrem Gasversorger ihre Zugehörigkeit zu ersten Gruppe nachweisen.
Mieter, die meistens nicht selbst direkt Kunden bei Gasanbietern sind, müssen die Entlastung über ihre Vermieter erhalten. Das muss im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung geschehen.
Der gedeckelte Gaspreis gilt ab dem 1. Januar 2023, wird aber erst am dem 1. März 2023 ausgezahlt. Am 1. März 2023 wird dann rückwirkend die Entlastung für die Monate Januar und Februar überwiesen.
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