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Kanzlerin Merkel und Ministerpräsidenten beraten über Corona-Strategie - es droht wieder Zoff

Einheitliche Regeln für den Winter?

Kanzlerin Merkel und Ministerpräsidenten beraten über Corona-Strategie - es droht wieder Zoff

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    Bundeskanzlerin Angela Merkel - hier mit Gesundheitsminister Jens Spahn (l.), berät heute Nachmittag mit den Ministerpräsidenten der Länder über möglichst einheitliche Regeln in der Corona-Krisen für den kommenden Herbst und Winter.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel - hier mit Gesundheitsminister Jens Spahn (l.), berät heute Nachmittag mit den Ministerpräsidenten der Länder über möglichst einheitliche Regeln in der Corona-Krisen für den kommenden Herbst und Winter. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Zahlen von Corona-Neuinfektionen haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder ihre Beratungen über neue bundeseinheitliche Beschränkungen aufgenommen.

    Der Bund ging mit dem Vorschlag einer Obergrenze für Feiern in privaten Räumen von 25 Teilnehmern in das Gespräch am Dienstag. In öffentlichen Räumen solle die Grenze bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heißt es im Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen per Videokonferenz. Auch über zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol wird nachgedacht.

    Insgesamt plädiert auch der Bund für ein regional abgestuftes Vorgehen und keine pauschalen Maßnahmen.

    Corona-Beratungen: Ministerpräsidenten uneins - Merkel für strengere Regeln

    Für Obergrenzen bei Feiern sprachen sich vor der Schalte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) aus. Die Infektionszahlen seien immer dann hoch, wenn die Zahl der Teilnehmer und ihrer Kontakte schwer zu kontrollieren sei, sagte Kretschmann am Dienstag. Der Ministerpräsident des Saarlandes, Tobias Hans (CDU), sagte im ARD-"Morgenmagazin", je nach Region brauche es unterschiedliche Maßnahmen, aber nach einem gleichen Maßstab.

    Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat sich gegen eine bundeseinheitliche Regelung bei privaten Feiern ausgesprochen. Alltagsfragen wie die Teilnehmerzahl an Familienfeiern müssten nicht bundeseinheitlich geregelt werden, sagte Schwesig dem "Nordkurier" am Montag.

    Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will für den Freistaat keine verschärften Corona-Regeln. "Im Umgang mit Corona brauchen wir keine zusätzliche Verunsicherung. Wir brauchen Zuversicht und Umsicht", twitterte der Regierungschef am Dienstag. Man wisse, wie die Krankheit übertragen werde. "Wenn wir uns an bestehende Abstands- und Hygieneregeln halten, kommen wir gut durch die nächsten Monate."

    Im Umgang mit Corona brauchen wir keine zusätzliche Verunsicherung. Wir brauchen Zuversicht & Umsicht. Wir wissen, wie die Krankheit übertragen wird. Wenn wir uns an bestehende Abstands- & Hygieneregeln halten, kommen wir gut durch die nächsten Monate.(SK) https://t.co/IyZgkjeB40 — Michael Kretschmer (@MPKretschmer) September 29, 2020

    Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten innerhalb eines Tages 2.089 neue Corona-Infektionen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstagmorgen (Datenstand 29.9., 0.00 Uhr) liegt die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion bei 9460. Das sind elf mehr als am Vortag.

    Merkel hatte bei einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums am Montag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen vor einem deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gewarnt. Wenn diese sich wöchentlich so weiterentwickelten, werde es zu Weihnachten 19.200 Neuinfektionen am Tag geben. Die Kanzlerin habe das hochrechnen lassen, hieß es. In dem Beschlusspapier des Bundes heißt es, angesichts der Infektionszahlen sollten derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden. Die Details des Entwurfes:

    Regeln für Restaurants und Alkoholausschank

    Um eine korrekte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können. Bund und Länder appellieren hier laut Entwurf an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Diese sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen "durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen" unterstützen.

    Ab März 2020 hat die Corona-Pandemie das Allgäu fest im Griff: Abstand halten, Maske tragen, Kontaktbeschränkungen einhalten, Lockdowns durchstehen. All das gehörte wegen der Corona-Pandemie in der Region zum Alltag.
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    In besonders betroffenen Regionen will der Bund zudem unter bestimmten Bedingungen auch den Alkoholausschank begrenzen lassen. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen "zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden".

    Private Feiern und Grenzwerte bei Neuinfektionen

    Offen ist, ob die genannten Maximalzahlen für private Feiern nur gelten sollen, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen gerissen werden. In dem Entwurf heißt es in sogenannten eckigen Klammern, die Länder würden Regelungen zu Teilnehmerzahlen bei Festen erlassen, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Zahl von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Das bedeutet, dass über die kritische Zahl von Neuinfektionen für diese Regelung in der Konferenz noch verhandelt werden muss.

    Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt nach dem Entwurf jeweils möglich. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.

    Sollten in einem Landkreis innerhalb von 7 Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert werden, seien weitere Maßnahmen zu erlassen, heißt es in dem Papier weiter. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter begrenzt werden - nach den Vorstellungen des Bundes auf höchstens 10 Teilnehmer in privaten Räumen und höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen.

    Frühwarnsystem geplant - Corona-Warnampel nicht ausdrücklich genannt

    Eine von NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagene Corona-Warnampel wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Es heißt aber, die Länder würden bereits vor Erreichen einer Zahl von 50 Neuinfektionen pro

    100.000 Einwohnern "ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden".

    Fieberambulanzen für die Herbst- und Winterzeit

    Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der gleichzeitig zu erwartenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit schlägt der Bund den Einsatz von Fieber-Ambulanzen vor. Bund und Länder sollten zeitnah ein Konzept vorlegen, wie eine Überlastung vor allem von Krankenhäusern und Hausarztpraxen verhindert werden könne. Ein solches Konzept solle die Möglichkeiten von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen ausloten. Zugleich sollten sich gerade Risikogruppen gegen die Grippe impfen lassen.

    AHA-Formel soll durch "L" für Lüften ergänzt werden

    Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen "AHA"-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt werden: "C" wie Corona-Warn-App und "L" wie Lüften. "Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern", heißt es.

    Appell an die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger

    "Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein", heißt es mahnend in dem Entwurf. Dies gelte gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als maßgebliche Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt hätten. Vorrangiges Ziel der Maßnahmen müsse sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben und das Wiederanlaufen der Wirtschaft nicht zu gefährden.

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