Immer weiter wächst die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Bayern, die finanziell von Finanzinvestoren getragen werden. Das klingt nach einem Alarmsignal – und tatsächlich sollte der Gesetzgeber diesen Prozess mit großer Aufmerksamkeit beobachten.
Man muss aber auch betonen: Bislang beträgt der Anteil der MVZ an den bayerischen Praxisstandorten in der ambulanten medizinischen Versorgung gerade einmal 0,5 Prozent. Gutachten haben überdies ergeben, dass fast 20 Jahre nach der Einführung der Zentren keine „gravierende systematische Fehlversorgung in investorenbetriebenen MVZ“ belegt werden könne. Und solchen MVZ vorzuwerfen, sie hätten Gewinnmaximierung im Sinn, greift etwas kurz. Auch niedergelassene Mediziner haben Gewinnerzielung als Motiv – und das müssen sie ja als Unternehmer auch.
Die Menschen wollen hohes medizinisches Niveau
Die Aufmerksamkeit muss hingegen ganz klar in folgende Richtungen gehen: Die Versorgung der Menschen muss auf hohem Niveau gewährleistet bleiben, es dürfen keine monopolistischen Zustände entstehen, die das Einholen einer Zweitmeinung unmöglich machen, und optionale Eingriffe, die eher wegen des Geldes vorgenommen werden, sind zu unterbinden. Egal, ob in einem MVZ, einer Klinik oder in einer herkömmlichen Praxis.