Die Arbeitgeber fürchten wegen der geplanten 3G-Regeln am Arbeitsplatz zusätzliche Belastungen. "Die Umsetzung einer täglichen Test- und Dokumentationspflicht wird die Betriebe in ihrem Betriebsablauf vor erhebliche Herausforderungen stellen", sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der "Welt" (Mittwoch). "Es ist daher wünschenswert, dass das Bundesarbeitsministerium von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, diese Dokumentationspflichten - z.B. wie in Österreich - stichprobenartig auszugestalten."
Negatives Testergebnis in elektronischer Form?
Denkbar sei auch, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein negatives Testergebnis in elektronischer Form vorlegen müssten und dieser das entsprechend verarbeiten könne. Die Regelung im neuen Infektionsschutzrecht sei eindeutig: "Testen ist keine Arbeitszeit und hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen", sagte Kampeter. "Die Kosten der Tests dürfen Betriebe nicht vor neue Belastungen stellen und nicht über die ohnehin schon bestehenden Verpflichtungen, Testangebote zu machen, hinausgehen."
Bundestag diskutiert über neue Auflagen im Alltag
An diesem Donnerstag soll der Bundestag Gesetzespläne von SPD, FDP und Grünen beschließen, die neue Alltagsauflagen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bringen, darunter Testvorgaben am Arbeitsplatz. Wenn im Betrieb "physischer Kontakt" zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Test (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren.
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