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Kinderkrach, Musik und Co.: Nachbarschaftslärm: Was ist erlaubt, was geht zu weit?

Kinderkrach, Musik und Co.

Nachbarschaftslärm: Was ist erlaubt, was geht zu weit?

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    An Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz verboten: Laubbläser.
    An Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz verboten: Laubbläser. Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa-tmn

    Wer Nachbarn hat, muss damit leben, dass diese hin und wieder Geräusche verursachen. Doch Partylärm, Kindergeschrei und Heimwerker-Tätigkeiten können auch zur Belastungsprobe werden. Nur: Was müssen Nachbarn hinnehmen? Und was geht zu weit? Wir klären auf.

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