Ein Skiliftbetreiber aus dem Allgäu ist mit seinem Eilantrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur stundenweisen Vermietung der Anlage gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht Augsburg am Freitag mitteilte, lehnte das Gericht den Antrag ab, weil gewerbliche Freizeitangebote nach der in Bayern geltenden Verordnung zum Infektionsschutz untersagt sind. Darunter falle auch der Schlepplift in Buchenberg-Kreuzthal (Landkreis Oberallgäu).
Keine Vermietung des Skilifts erlaubt