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Allgäuer Liftbetreiber scheitert mit Eilantrag auf Öffnung

Keine Vermietung des Skilifts erlaubt

Allgäuer Liftbetreiber scheitert mit Eilantrag auf Öffnung

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    Rudi Holzberger, Betreiber des Gohrensberg-Skilifts in Buchenberg-Kreuzthal, wollte seinen Schlepplift stundenweise an Familien vermieten. Er stellte deshalb einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg.
    Rudi Holzberger, Betreiber des Gohrensberg-Skilifts in Buchenberg-Kreuzthal, wollte seinen Schlepplift stundenweise an Familien vermieten. Er stellte deshalb einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg. Foto: Felix Kästle, dpa

    Ein Skiliftbetreiber aus dem Allgäu ist mit seinem Eilantrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur stundenweisen Vermietung der Anlage gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht Augsburg am Freitag mitteilte, lehnte das Gericht den Antrag ab, weil gewerbliche Freizeitangebote nach der in Bayern geltenden Verordnung zum Infektionsschutz untersagt sind. Darunter falle auch der Schlepplift in Buchenberg-Kreuzthal (Landkreis Oberallgäu).

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