Der Rechtsstreit um den Betrieb des Gohrersberg-Skilifts in Buchenberg-Kreuzthal (Oberallgäu) geht weiter. Liftbetreiber Dr. Rudi Holzberger kündigte an, jetzt einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Augsburg zu stellen. Er will – wie berichtet – erreichen, dass jeweils eine Familie oder ein Haushalt den Lift einzeln nutzen darf. Zudem will er überprüfen lassen, ob ihm als Betreiber die eigene Nutzung des Lifts untersagt werden darf. „Das will ich gerichtlich bestätigt oder aufgehoben haben“, sagt Holzberger.
Absage vom Landratsamt
In einem Schreiben des Landratsamts an Holzbergers Anwalt heißt es: „Auch nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage hält das Landratsamt Oberallgäu den Betrieb des Schlepplifts ihres Mandanten derzeit für unzulässig.“ Dies gelte für alle genannten „Nutzungsarten und Zwecke“.
Das Landratsamt beruft sich auf die bayerische Infektionsschutzverordnung, wonach der Betrieb von Seilbahnen im Freistaat derzeit wegen Corona verboten ist. In Baden-Württemberg dürfen Skilifte an Familien oder Einzelpersonen stundenweise vermietet werden.