Vor dem Kemptener Landgericht muss sich seit Donnerstag ein früher im Allgäu niedergelassener Augenarzt wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verantworten. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Kempten zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen schwerer und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Augenarzt Berufung eingelegt. Das machte auch die Staatsanwaltschaft, die mindestens dreieinhalb Jahre für angemessen hält.
Aus dem Gericht