Die Meldung der Polizei Bad Wörishofen lässt aufhorchen: Bei Kontrollen im Unterallgäu hätten die Beamten festgestellt, dass viele Kontrollierte der Meinung waren, sie dürften sich nach dem Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre frei bewegen. Die Polizei weist deshalb darauf hin, dass in der Corona-Pandemie nach wie vor eine allgemeine Ausgangsbeschränkung in Bayern gilt. Die Wohnung darf nur aus triftigem Grund verlassen werden - nachts wie auch tagsüber.
Partys gefeiert und Schwimmbad betrieben