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Ausgangssperre vorbei: Was nun trotzdem nicht erlaubt ist

Partys gefeiert und Schwimmbad betrieben

Ausgangssperre vorbei - trotzdem ist vieles nicht erlaubt, wie diese Allgäuer feststellen mussten

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    Nachts gilt in den Allgäuer Kreisen keine Ausgangssperre mehr. Frei bewegen kann man sich dennoch nicht. Ein Überblick.
    Nachts gilt in den Allgäuer Kreisen keine Ausgangssperre mehr. Frei bewegen kann man sich dennoch nicht. Ein Überblick. Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolbild)

    Die Meldung der Polizei Bad Wörishofen lässt aufhorchen: Bei Kontrollen im Unterallgäu hätten die Beamten festgestellt, dass viele Kontrollierte der Meinung waren, sie dürften sich nach dem Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre frei bewegen. Die Polizei weist deshalb darauf hin, dass in der Corona-Pandemie nach wie vor eine allgemeine Ausgangsbeschränkung in Bayern gilt. Die Wohnung darf nur aus triftigem Grund verlassen werden - nachts wie auch tagsüber.

    In der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind 13 triftige Gründe aufgelistet, die eigene Wohnung zu verlassen. Dazu zählen unter anderem

    Nicht unmittelbar mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung hatten erneut etliche Vorfälle im Allgäu am Wochenende zu tun, bei denen die Polizei einschreiten musste. Oftmals verstießen die Beteiligten einfach gegen die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen - etwa, weil sie eine Party feierten.

    Corona-Verstöße im Ostallgäu

    • In Kaufbeuren traf die Polizei in der Nacht auf Sonntag sechs Menschen in einem Hinterhof an, die dort feierten, Alkohol tranken und laut Mitteilung keinerlei Mindestabstände einhielten. Die Party wurde aufgelöst und die Teilnehmer angezeigt.

    • Ebenfalls in Kaufbeuren erhielten die Beamten in der Nacht eine Mitteilung wegen einer Ruhestörung. In einer Wohnung in der Kemptener Straße entdeckte die Streife mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten, die dort feierten. Auch hier wurde die Party aufgelöst und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

    • In Mauerstetten teilte eine Bürgerin der Polizei eine Personengruppe an einem Wanderparkplatz mit. Bei Eintreffen der Polizeibeamten konnten sechs Personen aus unterschiedlichen Haushalten festgestellt werden. Sie rauchten dort gemeinsam eine Shisha. Das Treffen wurde aufgelöst.

    • In Füssen fiel bei einer Polizei-Kontrolle am Samstagabend auf, dass sich in einem Fahrzeug drei Personen verschiedener Haushalte befanden. Die Anzeige wird dem Landratsamt Ostallgäu übergeben.

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    Corona-Verstöße im Unterallgäu

    • Teuer könnte auch ein Fall aus Bad Wörishofen vom Wochenende werden. Dort wurde die Polizei am Samstagvormittag auf eine Schwimmhalle aufmerksam, weil aus dieser Kindergeschrei drang. Die Beamten schauten nach und stellten fest, dass dort Badebetrieb stattfand - obwohl dies derzeit untersagt ist. Der Vorfall wird dem Landratsamt Unterallgäu zur Prüfung vorgelegt.

    • Ebenfalls in Bad Wörishofen teilten Anwohner am Wochenende eine größere Ansammlung von Jugendlichen in einem Gartenanwesen mit. Bei Eintreffen der Polizei flüchteten mehrere Jugendliche über anliegende Gärten und Felder. Sieben Personen konnten jedoch auf und in der Nähe des Anwesens angetroffen werden. Sie erwartet eine Anzeige gemäß dem Infektionsschutzgesetz.
      Pech für manchen der Flüchtenden: Sie ließen zum Teil ihre Fahrräder zurück, die die Beamten sicherstellten. Sie können bei der Polizei in Bad Wörishofen "gegen Eigentumsnachweis abgeholt" werden, schreiben die Beamten abschließend.

    Im Fall der Kontrollierten, bei denen Unkenntnis über die Corona-Regeln nach dem Wegfall der Ausgangssperre herrschte, beließ es die Polizei eigenen Angaben zufolge bei mündlichen Verwarnungen.

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