Wer sich ein neues Fahrzeug zulegt, muss eine Menge erledigen, bevor es auf die Straße fahren darf: Versicherung abschließen, neue Kennzeichen organisieren und natürlich die Zulassung beantragen. Es bedarf eines Termins in der Zulassungsstelle. Und dabei muss an zahlreiche Dokumente gedacht werden, die mitzubringen sind.
Doch damit ist nun Schluss. Denn seit dem 1. September 2023 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, neue Fahrzeuge auch online zuzulassen. Aber ist das tatsächlich nun auch in allen Allgäuer Kreisen und kreisfreien Städten möglich? Und wie funktioniert das?
Online-Zulassung von Fahrzeugen im Allgäu - Diese Vorteile bringt "i-Kfz" mit sich
Das Projekt "i-Kfz" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat zum 1. September 2023 mehrere Änderungen gebracht, die die Zulassung von neuen Fahrzeugen stark vereinfacht. Denn von nun an ist es möglich, sein Auto auch digital an-, ab- und umzumelden, ohne in der Zulassungsstelle des Landratsamtes oder der Stadt aufkreuzen zu müssen. Der Weg dorthin und die oft lange Wartezeit vor Ort fallen damit weg.
Weitere Vorteile der i-Kfz-Zulassung: Die Fahrzeuge können direkt nach der Online-Zulassung im Straßenverkehr genutzt werden. Außerdem sollen die Kosten für die internetbasierte Anmeldung deutlich geringer sein, als die Zulassung in der Behörde vor Ort. Die Zulassung ist jetzt zudem 24 Stunden am Tag und auch an Wochenenden und Feiertagen möglich.
Auto anmelden über das Internet - so funktioniert's im Allgäu
Und tatsächlich: In allen Zulassungsstellen im Allgäu ist die internetbasierte An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen möglich:
- Online Zulassungsbehörde Stadt Kempten
- Online Zulassungsbehörde Stadt Kaufbeuren
- Online Zulassungsbehörde Stadt Memmingen
- Online Zulassungsbehörde Landkreis Oberallgäu
- Online Zulassungsbehörde Landkreis Lindau
- Online Zulassungsbehörde Landkreis Unterallgäu
- Online Zulassungsbehörde Landkreis Ostallgäu
Die Online-Zulassung funktioniert dabei ähnlich, wie die bislang gängige Anmeldung vor Ort. Doch dabei gibt es einige Dinge zu beachten. Folgende Voraussetzungen gelten zur erstmaligen Zulassung eines neuen Kfz:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscodes
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive der sechsstelligen PIN und ein Smartphone mit der AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät. Alternativ ist die Identifizierung auch über die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So funktioniert die Online-Kfz-Zulassung
- Onlineauftritt der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Eigene Identität mithilfe der Online-Ausweisfunktion nachweisen
- Markierung in der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Daten eingeben: Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), Sicherheitscodes aus Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum einer gültigen HU, eVB-Nummer und IBAN
- Kennzeichen-Wahl
- Automatische Validierung der Daten
- Zahlung der Gebühren per ePayment
- Bestätigung der Eingaben
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per Mail an sich selbst verschickt werden. Verstreicht die Frist vorher, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich.
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und sichtbar am Fahrzeug anbringen - dann kann losgefahren werden.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
- Plaketten auf die Kennzeichen ordnungsgemäß aufkleben
Weitere Informationen rund um die Online-Zulassung von Fahrzeugen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Unter anderem auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Wiederzulassung, die Abmeldung oder die Umschreibung mit und ohne Halterwechsel.