Ja, er habe seinen erst vier Monate alten Sohn mit der Faust mehrmals gegen den Kopf geschlagen, sagt der 24-Jährige – dass er das Kind auch fast zu Tode gewürgt und geschüttelt habe, könne er nicht ausschließen: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Der Angeklagte war beim Prozessauftakt vor dem Memminger Landgericht weitgehend geständig. Der Mann ist dort wegen „gefährlicher Körperverletzung“ und „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ angeklagt. Den Vorwurf eines Tötungsdelikts konnte die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen nicht erhärten.
„Kurzschlussreaktion“