Tempo 50 gilt auch in Zukunft in der Münchener Straße zwischen der Alpenstraße und dem Kreisverkehr an der Landsberger Straße (im Hintergrund).
Bild: Karin Hehl
Tempo 50 gilt auch in Zukunft in der Münchener Straße zwischen der Alpenstraße und dem Kreisverkehr an der Landsberger Straße (im Hintergrund).
Bild: Karin Hehl
Es bleibt dabei: In der Münchener Straße wird zwischen dem Kreisverkehr an der Landsberger Straße und der Alpenstraße keine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die klare Mehrheit der Buchloer Stadträte einigte sich im Verkehrsausschuss darauf, es bei Tempo 50 zu belassen. Damit war die UBI mit ihrem Antrag gescheitert, der eine Verringerung der Geschwindigkeit in diesem Bereich vorgesehen hätte.
Die UBI sprach damit 36 Anliegern aus dem Herzen, die Tempo 30 gefordert hatten. „Muss denn immer erst etwas passieren, bevor wir handeln?“, fragte Rudolf Grieb (UBI) in die Runde. Gehört wurde er nicht. Im Gegenteil: Mancher Stadtratskollege war sichtlich genervt vom Anliegen der Wählervereinigung, hatte sich die UBI doch in der Vergangenheit bereits mehrmals für mehr Sicherheit von Radfahrern und langsameres Fahren auf der Münchener Straße eingesetzt.
Bauamtsleiterin Barbara Tugemann beleuchtete eingangs die rechtlichen Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone und sie kam zu folgenden Einschätzungen:
Darüber hinaus – zitierte Tugemann die Regierung von Schwaben sowie das Landratsamt – sei es nicht zulässig, in Gewerbe- und Industriegebieten Tempo-30-Zonen auszuweisen. Die Münchener Straße liegt im Bereich von der Egon-Dittmann-Straße bis zur Alpenstraße in einem Gewerbegebiet.
Um mehr Sicherheit zu gewähren, schloss Tugemann, sollte man den Anliegern dennoch eine Lösung anbieten. Dabei brachte sie Fahrradschutzstreifen ins Gespräch, auf die sich die Stadträte in einer früheren Sitzung bereits geeinigt hatten. Dadurch werde der Straßenraum optisch enger und erfahrungsgemäß werde dann langsamer gefahren.
Diesen Ball nahm Planer Bertram Mooser aus Kaufbeuren gerne auf. Er präsentierte ausführlich, wo im Bereich der Münchener Straße welche Schutzstreifen aufgebracht werden könnten. Seiner Auffassung nach wäre es im Bereich von der Angerstraße bis zur Alpenstraße möglich, beidseitige Schutzstreifen anzubringen (jeweils 1,50 Meter breit). Weil die Münchener Straße ab der Alpenstraße schmaler wird (etwa 6,70 statt 8,90 Meter), empfahl Mooser dort nur einen einseitigen Schutzstreifen. „Damit wäre schon viel Gutes getan“, meinte er.
„Wir sollten das sofort in Auftrag geben“, meinte Franz Lang (FW), denn auch damit würde Buchloe fahrradfreundlicher. Josef Schmalholz (CSU) befürchtete, dass ein einseitiger Schutzstreifen nicht angenommen wird und wollte daher den bereits bestehenden Gehweg ab Alpenstraße in Richtung Osten in beide Fahrtrichtungen für Radler freigeben.
Dass die Angerstraße bei den Überlegungen ausgespart wurde, kritisierte Rudolf Grieb: „Fahrradstreifen ändern nichts an der Geschwindigkeit.“ Widerspruch erntete er vom Planer: „Erfahrungsgemäß wird langsamer gefahren“, sagte Mooser, „doch“ – räumte er ein – „Tempo 30 wäre ein Traum“.
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