Die rechtliche Klärung des tödlichen Unglücks in der Starzlachklamm bei Sonthofen geht weiter. Im September 2022 war dort eine Frau beim Canyoning gestorben, zwei Männer wurden verletzt. Ein Gutachten sollte nun klären, ob sich vier der Führer, die mit mehreren Kunden auf Canyoning-Tour waren, falsch verhalten haben. Das Papier liegt der Kemptener Staatsanwaltschaftjetzt vor.
Unglück in der Starzlachklamm: Ermittlungen gegen vier Führer
Das Ergebnis zeige, dass „aufgrund der Witterungslage ein Pegelanstieg des Gewässers vorhersehbar war und letztlich die Tour hätte abgebrochen werden müssen“, sagt Thomas Hörmann, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Kempten. Das untermauere den Vorwurf der Fahrlässigkeit.
Ermittelt wird gegen insgesamt vier Führer der Canyoningtour. Gegen zwei wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, sie hatten eine der Gruppen durch die Klamm geführt. Und gegen zwei weitere, die eine andere Gruppe führten, wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Wasser stieg schnell an
Starkregen hatte damals das Wasser in der Starzlachklamm schnell steigen lassen. Die Frau und die beiden Männer wurden von der Flut mitgerissen. Die Männer wurden dabei verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Die Frau wurde einen Tag später tot in der Starzlach gefunden. Nach Angaben der Polizei waren zum Unglückszeitpunkt 60 bis 70 Menschen in der Starzlachklamm unterwegs.
Das ist Canyoning
Canyoning bedeutet so viel wie Schluchtenwandern. Es geht darum, sich durch eine Schlucht zu bewegen. Dazu gehört es, hinabzuspringen oder schräge Passagen hinabzurutschen. Weitere Bestandteile sind etwa Schwimmen, Klettern und Abseilen. Als Schutz tragen die Teilnehmer beispielsweise Helme und Neoprenanzüge.
Mehr Details aus dem Gutachten dürfe er noch nicht nennen, sagt Hörmann. Denn das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Beendet seien dafür aber die Ermittlungen. Nun laufe aber noch eine Frist für die Verteidiger der Beschuldigten, in der sie unter anderem zu dem Gutachten Stellung nehmen können. Vermutlich Mitte Januar werde klar sein, ob die Beschuldigten angeklagt werden oder nicht.