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Corona: Fragen an die Polizei

Kempten

Corona: Fragen an die Polizei

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    Viele Fragen muss in diesen Tagen die Polizei beantworten. Im Zusammenhang mit den Einschränkungen wollen Bürger oft wissen, was erlaubt und was derzeit verboten ist. Und auch in anderer Hinsicht verändern die Ausgangsbeschränkungen die Polizeiarbeit: Weil weniger Autos derzeit unterwegs sind, ereignen sich auch weniger Unfälle. Wir sprachen mit Holger Stabik und Dominic Geißler vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West.

    Ist das Polizeipräsidium durch die Pandemie personell geschwächt?

    Der Dienstbetrieb laufe „uneingeschränkt weiter“, so die Antwort. Gleichwohl seien „Maßnahmen getroffen worden“, um möglichen Personalengpässen durch Erkrankungen zu begegnen.

    Wie verändert die Krise die Polizeiarbeit?

    Schwerpunkt der Polizeiarbeit ist derzeit das Überwachen der verordneten Einschränkungen. Bisher seien in Relation zur Anzahl der Kontrollen relativ wenig Menschen ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit angetroffen worden. Insgesamt wurden bis gestern von Beamten des Präsidiums 12 500 Kontrollen zur Pandemie-Allgemeinverfügung durchgeführt. 376 Verstöße wurden festgestellt. 245 werden geahndet.

    Haben auch Bürger Verstöße gemeldet?

    Das sei vor allem in den ersten Tagen häufiger der Fall gewesen, berichtet Pressesprecher Dominic Geißler. Beispielsweise dann, wenn sich mehrere Menschen in einem Park versammelt hätten. Solche Vorkommnisse seien aber weniger geworden – vielleicht auch wegen des derzeit kalten Wetters. Dennoch ist Geißler überzeugt: „Wir müssen in die Köpfe reinbringen, um was es eigentlich geht.“ Nämlich darum, Abstand zu anderen Menschen zu halten, um keine Infektionen zu ermöglichen.

    Wie haben sich die Verkehrsunfallzahlen entwickelt?

    Im Schnitt ist im Bereich des Präsidiums die Unfallzahl um etwa zwei Drittel zurückgegangen. Bei der Zahl der Polizeieinsätze insgesamt ist ein Rückgang um 30 Prozent zu verzeichnen – von etwa 340 auf 238 in 24 Stunden.

    Gibt es eigentlich überhaupt noch Geschwindigkeitskontrollen?

    Die technische Verkehrsüberwachung der Geschwindigkeiten und Abstände werde selbstverständlich weitergeführt, sagt Polizeisprecher Stabik. Allerdings würden jetzt Kontrollen bevorzugt, bei denen die Fahrer nicht direkt angehalten werden – um Kontakte zu vermeiden.

    Sind Motorrad-Ausfahrten noch erlaubt?

    „Eindeutig nein“, antwortet Stabik. Eine reine Ausflugsfahrt sei kein „triftiger Grund im Sinne der Allgemeinverfügung“. Durch eine Ausflugsfahrt mit dem Motorrad erhöhe sich die Anzahl der potenziellen Sozialkontakte, beispielsweise durch Tankstopps oder Besuchen von Take-away-Restaurants. Auch bestehe die latente Gefahr, mit dem Motorrad zu verunglücken und dadurch Rettungsmittel zu beanspruchen, die derzeit für andere Zwecke gebraucht werden – beispielsweise Krankenhausbetten. Es gebe aber eine denkbare Ausnahme fürs Motorradfahren: Das ist der Fall, wenn das motorisierte Zweirad lediglich für die Fortbewegung von einem Ort zum anderen genutzt wird, beispielsweise für den Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen.

    Sind Berg- oder Skitouren noch möglich?

    Polizeisprecher Geißler bittet dringend darum, darauf derzeit zu verzichten. Sport im Freien sei nach der Allgemeinverfügung lediglich alleine oder mit im eigenen Hausstand lebenden Menschen erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Joggen oder Wandern mit der eigenen Wohnung als Ausgangspunkt. Bei Berg- oder Skitouren bestehe hingegen immer auch ein gewisses Unfallrisiko und damit die gleiche Problematik wie beim Motorradfahren. Auch können laut Polizei bei einer Bergtour unter Umständen soziale Kontakte nicht ausgeschlossen werden – beispielsweise, wenn „viele Leute dicht gedrängt auf einem Berggipfel sitzen“.

    Wie schützen sich Streifenbeamte vor einer möglichen Infektion, wenn sie eingreifen müssen?

    Nach Angaben des Kemptener Polizeipräsidiums gibt es gewisse Situationen, in denen die gewünschte Distanz zu anderen Menschen nicht gewahrt werden kann. Deshalb stehe den Beamten „umfangreiche Schutzausrüstung“ zur Verfügung. Beim Transport von erkrankten Menschen würden Fahrzeuge eingesetzt, bei denen eine „räumliche Trennung“ zu den Polizisten gegeben ist.

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