Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Corona-Regeln Weihnachten 2021 in Bayern: Treffen, keine Ausgangssperre - was ist erlaubt?

Familientreffen, Gottesdienste und Gastronomie

Corona-Regeln: Was ist an Weihnachten erlaubt und was nicht?

    • |
    • |
    Corona-Weihnachten in Bayern, das bedeutet bestimmte Regeln für Verwandtenbesuche, Gottesdienste und strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Was ist verboten, was erlaubt? Hier die aktuellen Vorgaben für Weihnachten 2021 im Freistaat.
    Corona-Weihnachten in Bayern, das bedeutet bestimmte Regeln für Verwandtenbesuche, Gottesdienste und strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Was ist verboten, was erlaubt? Hier die aktuellen Vorgaben für Weihnachten 2021 im Freistaat. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Weihnachten findet schon zum zweiten Mal unter den Bedingungen der Corona-Pandemie statt. Und damit gelten auch bestimmte Regeln für Feiern, Familientreffen, für die Gastronomie und Gottesdienste.

    Da die Omikron-Variante in Deutschland auf dem Vormarsch ist, wird es am Dienstag (21. Dezember) noch einmal einen Corona-Gipfel geben. Welche Maßnahmen von Bund und Ländern beschlossen werden sollen, erfahren Sie hier.

    Der Überblick über die aktuell geltenden Regeln im Allgäu und in Bayern zu den Weihnachtsfeiertagen:

    Gibt es in diesem Jahr wie 2020 wieder eine Ausgangssperre in Bayern?

    • Die gute Nachricht vorweg: Nein, in diesem Jahr soll es in Bayern keine Ausgangssperre geben. Viele haben noch die Erinnerungen von 2020 im Kopf, wo ab 21 Uhr alle zuhause sein mussten. Das wird in diesem Jahr nicht so sein. Nach aktuellem Stand darf an Heiligabend in diesem Jahr solange bei der Familie (in einem anderen Haushalt) bleiben, wie man möchte.
    • Allerdings gibt es eine Sperrstunde ab 22 Uhr für die Gastronomie, bedeutet: Restaurants müssen dann schließen.

    Fangen die Weihnachtsferien in diesem Jahr wie 2020 früher an?

    Gelten die 2G-Ausnahmen für Schüler auch in den Weihnachtsferien?

    • Ja. Für 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten auch bis ins neue Jahr zunächst weiterhin bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel - nämlich in der Gastronomie, für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten. Zunächst solle dies nun bis zum 12. Januar gelten (Ende der Weihnachtsferien). Ursprünglich hatte das Kabinett angekündigt, dass die Übergangsregel Ende des Jahres ausläuft. Ausgenommen von den 2G-Zugangsbeschränkungen sind in Bayern, das gilt weiterhin, auch alle Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten.

    Wie viele Personen dürfen sich an Weihnachten treffen? Was gilt für Ungeimpfte?

    • Bis 19. Dezember gilt: An Treffen im privaten und öffentlichen Raum, bei denen Ungeimpfte teilnehmen, dürfen zusätzlich zu den im Haushalt lebenden Personen nur noch maximal zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt teilnehmen. Geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis 12 Jahre zählen dabei nicht dazu.
    • Ab dem 20. Dezember verschärft sich diese Regel und es gibt noch mehr Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Bei Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, gilt dann: Sie müssen auf den eigenen Hausstand und maximal zwei Angehörige eines weiteren Hausstands begrenzt werden. Unberücksichtigt bleiben nur Kinder bis 12 Jahren und 3 Monaten (nicht mehr Geimpfte). Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dabei als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
      Ein Beispiel: Wenn ein Ehepaar, bei dem die Frau ungeimpft ist, zu Heilgabend Besuch von seinen drei Kindern (die nicht mehr zuhause wohnen) bekommen will, ist das nicht möglich. Es dürfte nur ein Kind mit Ehepartner kommen (also zwei Personen eines anderen Haushalts).
    • Für private Feiern und Zusammenkünfte ausschließlich von Geimpften und Genesenen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich - die Gastronomie ausgenommen.

    Bus und Bahn: Worauf muss ich achten, wenn ich an Weihnachten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Familie fahre?

    • Im öffentlichen Nahverkehr und im Regional- und Fernverkehr der Bahn gilt die 3G-Regel. Der touristische Reisebusverkehr wird auch wie der öffentliche Personennahverkehr behandelt - es gilt also auch die 3G-Regel (Zugang auch mit negativem Test) und keine Kapazitätsgrenze.
    • Es gilt die FFP2-Maskenpflicht.

    Welche Regeln gelten bei Familienbesuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern an den Weihnachtsfeiertagen?

    • In Alten- und Pflegeheimen gilt eine Testpflicht für Besucher und Personal, auch wenn Menschen geboostert sind.
    • Einige Krankenhäuser in der Region untersagen zudem generell den Besuch von Patienten.

    Hat die Gastronomie geöffnet? Welche Regeln gelten für Restaurants und Bars?

    • Restaurants und Cafés in Bayern haben drinnen und draußen geöffnet. Es gilt 2G und eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
    • Nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung bleiben Bars und Clubs noch bis mindestens 12. Januar 2022 geschlossen.

    Kann ich bei entfernteren Familienbesuchen ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung buchen?

    • Ja. Anders als 2020 haben Beherbungsbetriebe über Weihnachten 2021 in Bayern geöffnet. Hotelzimmer und Ferienwohnungen dürfen vermietet werden, allerdings gilt die 2G-Regel.

    Finden Gottesdienste an Weihnachten statt?

    • Ja. Gottesdienste dürfen unter den bisherigen Corona-Regeln stattfinden.

    Wer noch Geschenke für Weihnachten besorgen muss, sollte nicht vergessen, dass in Bayern aktuell für den Einzelhandel 2G gilt (Geschäfte des täglichen Bedarfs sind davon ausgeschlossen).

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden