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Corona: Warum RKI und LGL unterschiedliche Inzidenzwerte melden

Darum gibt es Abweichungen

Corona: Warum die Behörden unterschiedliche Inzidenzwerte melden - und welcher gilt

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    Steigt die 7-Tage-Inzidenz der einzelnen Städte und Kreise über 35 bzw. 50, gelten dort strengere Corona-Regeln. Bei den Werten gibt es allerdings hin und wieder Unterschiede.
    Steigt die 7-Tage-Inzidenz der einzelnen Städte und Kreise über 35 bzw. 50, gelten dort strengere Corona-Regeln. Bei den Werten gibt es allerdings hin und wieder Unterschiede. Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Aktualisiert am Donnerstag, 22. Oktober, 11.15 Uhr - Es ist manchmal ein Hin und Her: Immer wieder gibt es Unsicherheiten, was die 7-Tage-Inzidenz der Allgäuer Städte und Kreise betrifft und welche Corona-Regeln somit gelten (alle Allgäuer Corona-Zahlen finden Sie hier in unserem Newsblog). Die 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Corona-Fälle es pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gegeben hat. Wird der Wert von 35, 50 beziehungweise 100 überschritten, werden Corona-Auflagen verschärft (diese vier Stufen gibt es bei der Corona-Ampeln und diese Regeln gelten dann).

    Beispielsweise kann es passieren, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin am Morgen für einen Allgäuer Landkreis einen Wert von 36,3 veröffentlicht und das Landesamt für Gesundheit (LGL) in Erlangen für den gleichen Kreis am Nachmittag einen Wert von 34,1 liefert, Welcher Wert gilt also und warum melden Behörden verschiedene Werte? Fragen und Antworten.

    RKI und LGL: Welcher Inzidenz-Wert gilt?

    "Bei Abweichungen gilt aus Vorsichtsgründen immer der höhere Wert", erklärt ein Sprecher Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf Anfrage der Allgäuer Zeitung. Bedeutet also auch: Im Zweifel gelten immer die Corona-Regeln für den höheren Wert.

    Warum weichen die LGL-Werte von den RKI-Werten ab?

    Das LGL und das RKI aktualisieren ihre Statistiken zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das RKI aktualisiert die Zahlen um Mitternacht und gibt sie aus, das LGL greift die Zahlen von 8 Uhr ab und veröffentlicht sie am frühen Nachmittag. Somit erklärt sich, warum die neuesten Zahlen teilweise voneinander abweichen.

    An welche Zahlen soll man sich halten? Welche sind „aktueller“?

    Der Sprecher des Ministeriums erklärt auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Zahlen des LGL in der Regel etwas aktueller sind. Denn diese bilden die Corona-Infektionszahlen vom Morgen ab, nicht die aus der Nacht. Es ist also sinnvoll, sowohl morgens die aktuellen RKI-Zahlen und nachmittags auf die LGL-Zahlen zu schauen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege veröffentlicht hier um 15 Uhr immer zusätzlich alle bayerischen Kreise und Städte, die die 7-Tage-Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 überschritten haben (Basis: LGL-Zahlen). Bei Abweichungen gilt, wie oben erläutert, aus Vorsichtsgründen der höhere Wert.

    Wie ist die Meldekette generell von Corona-Fällen in Bayern?

    In Bayern läuft das Prozedere wie folgt:

    • Jedes Gesundheitsamt erfasst die Daten der Corona-Infektionen in der gleichen Software und gibt sie darüber ans LGL weiter.
    • Das LGL fasst bayernweit alle Daten zusammen und reicht die bayerischen Fälle wiederum nach einer Plausibilitätsprüfung gesammelt an das RKI in Berlin weiter.
    • Auch dabei kann es gegebenenfalls zu abweichenden Daten kommen, wenn es unterschiedliche Aktualisierungszeitpunkte der einzelnen Gesundheitsämter in Bayern gibt.

    Wer entscheidet, wie lange die angepassten Corona-Regeln in Kraft bleiben?

    In der Regel bleiben die strengeren Maßnahmen nach Überschreiten des (Früh-)Warnwerts eine Woche lang in Kraft. "Jede Kommune ist befugt, die Corona-Regeln anzupassen und möglicherweise zu verlängern", erklärt der Sprecher des Ministeriums. Er nennt das Beispiel Berchtesgadener Land: Dort wurden die verschärften Regeln wegen des hohen Infektionsgeschehens direkt auf zwei Wochen verlängert. Verkürzt werden die Maßnahmen in der Regel nicht, auch wenn die 7-Tage-Inzidenz wieder unter den (Früh-)Warnwert fällt.

    Gibt es einen festgelegten Warnwert für einen lokalen Lockdown wie im Berchtesgadener Land?

    Nein. In Bayern soll es keinen Automatismus geben, bei welchen Corona-Zahlen regionale "Lockdowns" angeordnet werden müssen. Es handle sich um eine fachkundige, sachkundige inhaltliche Abwägung, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag. Es gebe für solche Entscheidungen "keinen Automatismus, keine Marke".

    Neu eingeführt wurde am Mittwoch aber von Ministerpräsident Söder der Warnwert 100, die Stufe "dunkelrot". Dabei gelten dann nochmal verschärftere Maßnahmen. Aber das ist kein Lockdown.

    Haben Sie noch Fragen zu den Corona-Regeln? Ist Ihnen etwas unklar? Dann schreiben Sie uns gern eine Mail an digitalteam@azv.de und wir gehen Ihrer Frage nach.

    Grafik: Die aktuellen Corona-Regeln für das Allgäu im Überblick:

    Immer mehr Regionen in Bayern überschreiten kritische Marken bei den Corona-Zahlen - welche 7-Tage-Inzidenz in den einzelnen Städten und Kreisen im Allgäu und welche damit verbundenen Regeln gelten, lesen Sie hier.

    Klicken Sie hier um die Grafik herunterzuladen. So können Sie die Informationen an Familie und Freunde weitergeben.

    Die Corona-Ampel: Wenn die 7-Tage-Inzidenz-Werte von 35, 50 bzw. 100 überschritten werden, gelten strengere Corona-Regeln.
    Die Corona-Ampel: Wenn die 7-Tage-Inzidenz-Werte von 35, 50 bzw. 100 überschritten werden, gelten strengere Corona-Regeln. Foto: Grafik: AZ, Berger
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