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Dürfen Städte Krematorien kontrollieren?

Kempten

Dürfen Städte Krematorien kontrollieren?

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    Die illegalen Geschäfte mit Zahngold und medizinischen Wertstoffen aus dem Körper von Toten im Kemptener Krematorium beschäftigen jetzt auch den bayerischen Landtag. Landtagsvizepräsident Thomas Gehring (Grüne) will von der Staatsregierung wissen, ob Kommunen privaten Krematorien vertraglich eine Kontroll-Zertifizierung vorschreiben können.

    Die Staatsregierung soll darüber hinaus mitteilen, in wie vielen Fällen es bayernweit zur „unrechtmäßigen Aneignung von Zahngold und anderen Wertgegenständen“ kam. Der Betreiber der Kemptener Einrichtung hatte nach einer Manipulation der technischen Einrichtungen in großem Umfang die Materialien gesammelt und teilweise am Finanzamt vorbei in die Niederlande verkauft. In der Wohnung seines Betriebsleiters war ein Sack mit 2,3 Kilogramm Zahngold gefunden worden, das nach Einschätzung von Fachleuten von möglicherweise an die 100 Menschen stammt. Verurteilt wurden Betreiber und Betriebsleiter wegen Steuerhinterziehung. Gehring will über die Anfrage erfahren, ob anderswo in Bayern auch andere Straftatbestände verfolgt und geahndet wurden. Beispielsweise kann es um „Störung der Totenruhe“ gehen.

    Generell soll die Staatsregierung mitteilen, wie es aus ihrer Sicht um „die Eigentumsrechte beziehungsweise die Entnahmerechte möglicher (Wert-) Gegenstände“ steht. Auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach all diese Materialien in die Urne gehören, gibt es dazu verschiedene Rechtsauffassungen.

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