Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern, also Tretrollern mit Elektroantrieb, steigt in unserer Region rasant. Die Polizei hat die Zahlen für die vergangenen vier Jahre: 2020 gab es 13 Unfälle, 2021 waren es 36, ein Jahr später 69 und im vergangenen Jahr 123. Die Daten gelten für das Gebiet des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Dazu gehören das Allgäu sowie die Kreise Günzburg und Neu-Ulm. Zwar sind die Werte im Vergleich zu Unfällen mit Rädern und E-Bikes noch nicht sehr hoch, so gab es 2022 insgesamt 1694 Rad-Unfälle mit Verletzten. Doch die Zahl der E-Scooter steige – und damit die Zahl der Unfälle, sagt Polizeisprecher Holger Stabik.
Markant ist, dass
wird. Darunter gebe es auch schwere Verletzungen. Stabik hat eine weitere wichtige Zahl: In knapp zehn Prozent aller Unfälle spielten Alkohol und andere Drogen eine Rolle. „Das ist definitiv viel“, sagt der Polizeisprecher. Eine so hohe Quote gebe es in keiner anderen Fahrzeugkategorie.Weitere Ursachen für Unfälle seien beispielsweise Unaufmerksamkeit und Fahrfehler – und dass E-Scooter dort gefahren werden, wo es verboten ist, sagt Stabik. Etwa auf Gehwegen, wo sie dann mit Fußgängern zusammenstoßen können.
Polizeisprecher erläutert die Regeln beim E-Scooter-Fahren im Allgäu
Wo dürfen E-Scooter fahren? Und welche Regeln müssen noch befolgt werden? Das erläutern Polizei und ADAC – wobei vieles identisch ist mit den Vorschriften, die auch für alle anderen Fahrzeuge im Straßenverkehr gelten. So bestehen laut Holger Stabik etwa die gleichen Promille-Grenzen wie für Autofahrer. Weitere Regeln:
- Ein Führerschein ist nicht nötig. Mindestalter: 14 Jahre.
- E-Scooter dürfen auf Radwegen und Fahrradstraßen gefahren werden, außerorts auf Seitenstreifen. Wenn es keinen Radweg gibt, muss man die Straße benutzen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
- Handy-Nutzung ist verboten.
- Es gibt keine Helmpflicht.
- Damit E-Scooter in der Öffentlichkeit gefahren werden dürfen, benötigen sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
- Für die Elektro-Tretroller muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Wer sich noch in der Probezeit des Auto-Führerscheins befindet oder jünger als 21 ist, für den gilt: null Alkohol auf dem E-Scooter. Für alle anderen: Ab 0,5 Promille auf dem Scooter ist der Auto-Führerschein für einen Monat weg, Bußgeld: 500 Euro. Ab 1,1 Promille ist der Führerschein mehrere Monate weg. Für Jugendliche, die noch keine Fahrerlaubnis haben, kann eine Konsequenz sein, dass sie an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung teilnehmen müssen, bevor sie den Führerschein erwerben dürfen.